Mängelexemplare, die keine sind

Abmahnung für LesensArt

25. August 2015
von Börsenblatt
Die Schließung von LesensArt-Filialen zieht auch preisbindungsrechtliche Auseinandersetzungen nach sich: Die Preisbindungstreuhänder der Verlage haben das Unternehmen wegen der "künstlichen Mängelung" verlagsneuer Bücher abgemahnt.

LesensArt-Mitarbeiter hatten die Preisbindungstreuhänder darüber informiert, dass von ihnen verlangt worden sei, im Zuge von Geschäftsschließungen verlagsneue Bücher zu beschädigen - damit diese dann als preisbindungsfreie Mängelexemplare billiger verkauft werden könnten. Weil sich die Mitarbeiter weigerten, wurde offenbar eigens eine externe Kraft bestellt, die sich um die "Mängelung" kümmerte.

Die Preisbindungstreuhänder haben das Vorgehen abgemahnt, "weil die künstliche Mängelung verlagsneuer Bücher zum Zwecke der Umgehung der Preisbindung wettbewerbswidrig ist". Außerdem weisen sie in ihrem aktuellen Arbeitsbericht auch noch einmal darauf hin, dass ein preisbindungsfreier Räumungsverkauf nach vorliegender Rechtsprechung nur bei einer kompletten Geschäftsaufgabe zulässig ist - nicht aber, wenn eine einzelne Niederlassung eines Filialunternehmens schließt.

Nach Angaben von Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels hat sich LesensArt der entsprechenden Abmahnung bislang nicht unterworfen, das Unternehmen bestreite die Vorwürfe.