Meldeportal für Verlage der VG Wort

Ohne T.O.M. keine Ausschüttung

16. Januar 2018
von Börsenblatt
Verlage, die Abtretungen von Urhebern erhalten haben, können die entsprechenden Werke ab sofort bei der VG Wort anmelden. Diese Anmeldung muss über das Internetportal „T.O.M.“ der VG Wort bis Ende Januar erfolgen. Sie ist Grundlage für die Auszahlung einer Vergütung. Darüber informiert die VG Wort.

Der neue Verteilungsplan der VG Wort ermögliche eine Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an die Urheber auf Grundlage von Abtretungen und anschließender Meldung durch den Verlag, so die VG Wort in einer Pressemitteilung. Die Verwertungsgesellschaft verweist auf Ziffer 3.2. ihres einschlägigen Merkblatts: „Verlagsbeteiligung bei der VG WORT: Hinweise für Verlage“). 

Für Verlage, die entsprechende Abtretungen von Urhebern erhalten haben, sei es ab heute möglich, die entsprechenden Werke zum Zweck der Auszahlung einer Vergütung bei der VG Wort anzumelden.

Die Abgabe von Meldungen habe über das Internetportal „T.O.M.“ der VG Wort zu erfolgen, welches ab heute für entsprechende Meldungen zur Verfügung steht und unter http://tom.vgwort.de zu erreichen sei.

Meldungen für die Hauptausschüttung 2018 müssen spätestens bis zum 31. Januar 2018 durchgeführt werden. Nach diesem Datum eingehende Meldungen können laut VG Wort erst im Folgejahr berücksichtigt werden, sofern die jeweiligen Meldefristen noch nicht abgelaufen seien.

Praxistipp

  • Nach dem Einloggen könne unter dem Menüpunkt „Meldung von abgetretenen Ansprüchen“ für die Bereiche Bibliothekstantieme, Presse und Wissenschaft gemeldet werden.
  • Für die Bereiche Fernsehen, Hörfunk und Sprachtonträger können laut VG Wort Meldungen über die bereits vorhandenen Meldemasken erstellt werden.