Neuregelung zum 1. Januar 2015

Erster Leitfaden zum reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hörbücher

16. Oktober 2014
von Börsenblatt
Ab Januar 2015 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für Hörbücher. Ausnahme: Downloads und Hörspiele. Damit sich Verlage und Buchhandlungen auf die neue Rechtslage vorbereiten können, hat der Arbeitskreis Hörbuchverlage im Börsenverein ein Papier mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Das Informationsblatt wurde gemeinsam mit den Umsatzsteuerspezialisten der Münchner Kanzlei Kleeberg & Partner erarbeitet. Der erfreuliche Schritt des Gesetzgebers, den Mehrwertsteuersatz für Hörbücher von 19 auf 7 Prozent zu senken, reiche leider noch nicht so weit, wie man es sich wünschen würde, heißt es in dem Papier des Arbeitskreises. So sind Hörbuch-Downloads von der Regelung nicht erfasst. "Besonders problematisch ist, dass die Umsatzsteuerprivilegierung nicht für Hörspieltonträger gelten wird. Insbesondere dieser Umstand, aber auch Unklarheiten über den genauen Ablauf der Umsatzsteuerumstellung haben in der Branche zu vielen Fragen geführt", heißt es weiter.

Das Dilemma: Zu einigen offenen Auslegungspunkten, vor allem bei der Abgrenzung von Hörbuchlesung und Hörspiel, gibt es bislang noch keine abschließenden Empfehlungen. Das Bundesfinanzministerium will sich erst im Lauf der kommenden Wochen endgültig dazu äußern.

Bislang liegt dem Börsenverein lediglich ein Entwurf zur Stellungnahme vor. "Die Ausführungen des Bundesfinanzministeriums gehen in die richtige Richtung, allerdings müssen noch einzelne Fragen geklärt werden", so die Einschätzung des Arbeitskreises, der sich dazu entschlossen hat, dennoch einen ersten Umstellungsleitfaden für die Branche zu veröffentlichen. Das Papier steht für registrierte Mitglieder hier auf der Website des Börsenvereins zum Download bereit.