Persönlichkeitsrecht

Maxim Biller muss Schmerzensgeld zahlen

13. Februar 2008
von Börsenblatt
Das Landgericht München gibt der Schadensersatzklage der ehemaligen Freundin des Schriftstellers Maxim Biller statt. Der Autor und der Verlag Kiepenheuer & Witsch müssen 50.000 Euro Schmerzensgeld für den Roman "Esra" zahlen.
Wie in boersenblatt.net berichtet, sieht sich die ehemalige Freundin in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie durch die Beschreibung der Romanfigur "Esra" ohne weiteres als reale Person zu identifizieren sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 13. Juni die Verbreitung des Romans wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verboten. "Unabhängig von der Frage der Wahrheit der Schilderungen sind weder das Intimleben noch das Mutter-Kind-Verhältnis legitime Gegenstände öffentlicher Erörterung", begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch mit Blick auf die Wirkungen der Schadensersatzpflicht auf die Kunstfreiheit sei es "unerlässlich, dass der ebenfalls grundgesetzlich gebotene Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit zivilrechtlichen Sanktionen durchgesetzt werden kann". Über Schmerzensgeldklage der Mutter der Klägerin, die sich durch den Roman ebenfalls in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, wurde nicht entschieden. Auf Wunsch der Parteien habe die Kammer diesen Teil des Verfahrens abgetrennt und das "Ruhen" angeordnet, teilte das Landgericht München mit. Grund hierfür sei, dass noch nicht rechtskräftig geklärt ist, ob auch die Mutter der Klagerin den Roman beziehungsweise einzelne Passagen, in denen sie dargestellt wird, verbieten lassen kann. Die Klärung dieser Frage sei auch für den Schmerzensgeldanspruch maßgeblich.