Random-House-Justiziar stellt Aussage richtig

Korrektur im Fall Sarrazin

31. Juli 2018
von Börsenblatt
Der umstrittene Autor Thilo Sarrazin, dessen neues Islam-Buch sein bisheriger Verlag DVA (Random House) nicht mehr veröffentlichen wollte, hat in der Auseinandersetzung um das Manuskript die Richtigstellung einer Aussage erreicht, wie die "FAZ" heute meldet. Der Chefjustiziar von Random House, Rainer Dresen, räumte eine unkorrekte Aussage ein. 

Dresen hatte laut "FAZ" behauptet, Sarrazin habe es abgelehnt, die von ihm in seinem Buch vertretene Koranauslegung durch ein Gutachten auf ihre Tragbarkeit hin prüfen zu lassen. Sarrazin beruft sich auf eine E-Mail, die belegt, dass er den Vorschlag Dresens für eine Begutachtung grundsätzlich akzeptiert hätte. Rainer Dresen selbst bestätigt Sarrazins Darstellung, dass dieser nichts grundsätzlich gegen eine Begutachtung gehabt habe. Allerdings habe Sarrazin, so Dresen, bei der Frage des Gutachters, des Zeitpunkts der Gutachtenerstellung und der zu beurteilenden Frage mitentscheiden wollen. Der Random-House-Chefjustiziar räumte nun gleichwohl einen Fehler ein und erklärte in einer E-Mail an Sarrazin: "Vor diesem Hintergrund ist mein Statement in der Tat nicht vollständig und damit nicht korrekt." Der private E-Mail-Verkehr zwischen Dresen und Sarrazin datiert auf die Zeit nach der mündlichen Verhandlung vom 9. Juli und wurde im Bericht der "FAZ" erwähnt bzw. an einer Stelle auszugsweise zitiert.

Dresen sieht die grundsätzliche Einschätzung des Gerichts durch die Korrektur nicht berührt: "Es handelt sich hier also, was meine Aussage betrifft, um eine Richtigstellung in einem Detail, das die grundsätzliche Einschätzung des Richters vom 9. Juli, nämlich dass die Forderungen des Autors völlig überzogen sind, gar nicht berühren wird. Wir befinden uns nach wie vor in einem laufenden Verfahren."

In dem Rechtsstreit geht es um eine Schadenersatzsumme von exakt 863.644 Euro, so ein DVA-Sprecher gegenüber boersenblatt.net. Bei der mündlichen Verhandlung am 9. Juni hatte Random House ein Vergleichsangebot unterbreitet, demzufolge Sarrazin die Hälfte des gezahlten Vorschusses (50.000 Euro) behalten sollte. Laut Dresen sollte Sarrazin die andere Hälfte zurückzahlen.

Sarrazins Manuskript "Feindliche Übenahme" will nun der FinanzBuch Verlag (Münchner Verlagsgruppe) veröffentlichen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel trug ursprünglich eine andere Überschrift ("Teilerfolg für Sarrazin"). Die eingeholte Darstellung von Rainer Dresen führte dazu, den Vorgang anders einzuordnen, als dies auf der Grundlage des "FAZ"-Berichts geschehen ist.