Umfrage zum reduzierten Mehrwertsteuersatz

Luft bei der Hörbuch-Kalkulation

8. Juli 2014
von Börsenblatt
Ab 1. Januar 2015 werden für Hörbücher ebenso wie für gedruckte Bücher 7 Prozent statt wie bisher 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig − für Hörspiele bleibt es bei 19 Prozent. Werden Audiobooks jetzt billiger? Welche Folgen hat der Ausschluss der Hörspiele? boersenblatt.net hat die Hörbuchverleger gefragt.

Johannes Stricker, Hörbuch Hamburg:

Über die Entscheidung, den Mehrwertsteuersatz zu senken, freuen wir uns sehr − und es ist in der Tat ein Grund die Sektkorken knallen zu lassen. Vor 15 Jahren noch haben wir davon nur geträumt! Allein die Tatsache, dass der Bundestag sich damit beschäftigt, ist  der endgültige Beleg, dass das Hörbuch in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Dank an all die, die sich in jahrelanger zäher Lobbyarbeit dafür eingesetzt haben! Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Hörbücher verschafft uns in der Tat nun etwas mehr Luft bei der Kalkulation und wird es erleichtern, auch in Zukunft anspruchsvolle und nicht unbedingt auf den ersten Blick bestsellerverdächtige Titel als Hörbuch zu produzieren. Angesichts der Tatsache, dass in den vergangenen Jahren der Durchschnittspreis für Hörbücher  permanent gesunken ist, sehe ich zwar nicht sehr viel Wasser unterm Kiel, das uns erlauben würde, die Preise durchweg radikal zu senken. Wo es aber kalkulatorisch machbar und sinnvoll erscheint, werden wir den neugewonnenen Spielraum  gerne an unsere Kunden weitergeben.

Völlig irrsinnig und mehr als ein Wermutstropfen aber ist die Entscheidung, Hörspiele nicht in den Genuss des reduzierten Mehrwertsteuersatzes kommen zu lassen. Gerade das literarisch anspruchsvolle Hörspiel ist in den Programmen der Hörbuchverlage seit einigen Jahren immer seltener zu finden, weil es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten immer schwieriger geworden ist, es  zu veröffentlichen. Hörspiele sind meistens wenig rentabel, aber unter künstlerischen Aspekten  eine sehr grosse Bereicherung. Eröffnen und erleichtern  doch gerade sie Zugänge zu literarischen Welten, die manch lesendem Auge verschlossen bleiben.  Gerade diese Kunstgattung bedürfte des besonderen staatlichen Schutzes. 

Dieser unterschiedliche Mehrwertsteuersatz für Hörbücher und Hörspiele und der verkomplizierte Umgang damit, wird darüberhinaus dafür sorgen, dass es den Buchhändlern noch schwerer fallen wird, Hörspiele ins Sortiment zu nehmen. Sehr schade! Zudem bin ich gespannt, ob es zukünftig Aufgabe der Gerichte sein wird die Grenzlinien zu ziehen zwischen Lesung, inszenierter Lesung und Hörspiel. Für mich ist dieser Ausschluss, den die grosse Koalition da jetzt beschlossen hat, in keinster Weise nachvollziehbar. Bei den Hörbuchdownloads bin ich guter Hoffnung, dass hier im Zuge der Entscheidung hinsichtlich Besteuerung von E-Books dann parallel entschieden wird.

Heike Voelker-Sieber, Hörverlag: 

Wir freuen uns sehr, dass Hörbücher nun auch steuerlich als Kulturgut behandelt werden. Nach Jahren des Argumentierens und des Meinungsaustauschs mit politischen Entscheidern ging es im Endspurt nun doch zügig. Die Konsequenzen werden für jeden Titel individuell zu betrachten sein. Einzelne lassen sich möglicherweise unter diesen Bedingungen erst rechnen. In manchen Fällen kann die „Luft“ in der Kalkulation bei der Preisgestaltung an den Endverbraucher weiter gereicht werden.

Bei Parallelveröffentlichungen wird der Preis der Buchausgabe nach wie vor fürs Hörbuch verpflichtend sein. Auf jeden Fall ergeben sich für die Verlage Spielräume für höhere Investitionen in geplante Produktionen. Und auch die kommen 1:1 den Hörern zugute.

Lesungen machen mit ca. 80 % den Großteil des Hörbuch-Angebots aus. Insofern profitieren die meisten Verlage von der Neuregelung. Schade, dass manch kleines Unternehmen mit Hörspiel-Schwerpunkt z.B. im Kinderbereich nicht in ihren Genuss kommt. Aber man braucht ja Ziele für die Zukunft!

Peter Bosnic, steinbach sprechende bücher:

Seit einigen Jahren werden Hörbücher immer günstiger, Studiokosten, Produktionskosten, Handelskonditionen und Gemeinkosten sind angestiegen. Über bestimmte Preisschwellen konnten wir oft nicht gehen, gerade wenn Buch und Hörbuch zur gleichen Zeit kommen, so dass in den letzten Jahren die Kalkulationen sehr knapp waren. Wir werden bei unseren Preisen bleiben und hoffen damit die Steigerungen etwas auffangen zu können. Hörspiele haben wir leider nicht.

Amadeus Gerlach, Der Audio Verlag:

Wir begrüßen die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 % im nächsten Jahr außerordentlich. Die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 % ist seit langem fällig. Eine pauschale Absenkung der Preise sehe ich dadurch allerdings nicht begründet. Auch war die Mehrwertsteuer für uns noch nie ein Kriterium zur Preisfindung. Denn die Margen von Hörbuchverlagen sind keineswegs derart überbordend, dass hier viel zu verteilen wäre. Tatsächlich sind in vielen Fällen die Preise für Hörbücher bereits identisch mit den entsprechenden Buchpreisen. Und da von Hörbüchern nur ein Bruchteil der entsprechenden Anzahl an Büchern verkauft wird, können Sie erahnen, wieviel weniger mit Hörbüchern verdient wird.

 

Andrea Herzog, Hörcompany:

Natürlich freuen wir uns sehr, dass die Mehrwertsteuer für Hörbücher der für Bücher angeglichen wird.
Wie sich der verminderte Mehrwertsteuersatz auf die Preisgestaltung auswirken wird, müssen wir sorgfältig von Fall zu Fall entscheiden. Durch kontinuierlich fallende Preise für Hörbücher bei generell steigenden Gesamtkosten, waren in letzter Zeit die Kalkulationen wirklich arg "auf Kante genäht".  Da tut ein bisschen Luft gut und erweitert die Spielräume. Wie man das Hörspiel sauber abgrenzen kann, ist mir im Moment noch ein Rätsel. Was ist zum Beispiel mit einer szenischen Lesung? Drei Stimmen und Musik unterlegt?

Corinna Zimber, Audiobuch:

Natürlich begrüße ich die offizielle Einstufung des Hörbuchs als „Kulturgut“ – denn diese Einstufung bildet ja die Grundlage der Reduktion des Mehrwertsteuersatzes. Warum das Hörbuch (also die Lesung), nicht aber das Hörspiel vom Gesetzgeber als Kulturgut und damit als unterstützenswert angesehen wird, ist schwer nachzuvollziehen. Insofern ist die Ausklammerung des Hörspiel in der Tat ein Wermutstropfen, aber insgesamt überwiegt die Freude. Rein rechnerisch wird sich die neue Regelung positiv auf die Bilanz der Hörbuchverlage auswirken – immer vorausgesetzt, dass die Verkaufspreise gehalten werden können. Denn eines ist klar: Die Verkaufspreise für Hörbücher sind bereits in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt gesunken. Man denke nur an die umfangreichen, oft ungekürzten Lesungen auf MP3-CDs. Gleichzeitig mussten die Hörbuchverlage einen deutlichen Anstieg der Gemeinkosten (z. B. für Personal) verkraften. Insofern sehe ich wenig Spielraum für weitere Preissenkungen. Ganz abgesehen davon dürfen wir in den meisten Fällen die Buchpreise nicht unterschreiten. Dies gilt insbesondere, wenn Buch und Hörbuch zeitgleich erscheinen.

 

Sabine Buss, Random House Audio:

Wir freuen uns sehr, dass das Hörbuch mit der Verabschiedung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes durch den Deutschen Bundestag als literarisch-kreatives Gut endlich mehr Wertschätzung erfahren hat. Hörbücher sind eigenständige Kulturgüter. Wir werden aber keine neuen Preispunkte einführen. Jedoch fällt es uns nun mit diesem kalkulatorischen Freiraum leichter z.B. Backlist-Titel zum "Taschenbuchpreis" anzubieten. Auch wird es einfacher, Titel zu realisieren, die sonst finanziell zu riskant sind.

Insgesamt glaube ich, das der Hörbuch-Markt durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7% frischen Wind bekommen wird. Vielfalt im Programm kann noch mehr gepflegt werden und so manch aufwändige Umsetzung und Verpackung, von der man sonst nur träumte, wird machbar. Warum der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht auch für Hörspiel-Produktionen gilt, erschließt sich mir nicht. Spannend wird es hier aber nun, wie Hörspiel definiert wird und, wer die Kategorisierung überprüft. Hier gibt es bisher wohl noch keine klaren Vorgaben.

Trotz allem begrüßen wir aber den Kompromiss des Bundestages − zumindest zunächst für die Lesungen − und sind der Meinung, dass durch die schnelle Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes schon bald alle Beteiligten profitieren werden.

Gabriele Swiderski, Jumbo Medien: 

JUMBO setzt sich seit Gründung für den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hörbücher ein. Die neue Mehrwertsteuer ermöglicht endlich solidere Kalkulationen. Eine Preisbindung für Hörbücher ist aus JUMBO-Sicht ebenfalls eine Option. Insgesamt bleibt die Frage, warum Hörspiele von der Regelung ausgenommen werden, des weiteren, warum von Beethoven bis Beatles Musik-CDs oder DVDs. Nichts gegen Blumen oder Hundefutter, aber was war dort der kulturelle Hintergrund für 7%? Manche sagen ja auch "Märchensteuer".