Urteil im Streit um Middelhoff-Buch

"Spiegel" erzwingt Änderungen

24. November 2017
von Börsenblatt
Das Landgericht Stuttgart hat dem Herbig Verlag und seinem Autor Thomas Middelhoff untersagt das Buch „A 115 - Der Sturz“ in der ursprünglichen Form weiter zu vertreiben. Das Landgericht Stuttgart gab in großen Teilen einer Unterlassungsklage des „Spiegels“ recht, meldet das Magazin. Der Verlag hat bereits mit einer überarbeiteten Fassung reagiert. 

Der ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff darf sein Buch „A 115 - Der Sturz“ in der ursprünglich vorliegenden Form nicht weiter verkaufen. Grund dafür ist laut „Spiegel“ eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 20. Oktober 2017 (Az: 11 O 196/17). Die Richter gaben demnach einem Unterlassungsantrag des „Spiegel“ weitestgehend statt und verboten dem wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilten Manager und seinem Verlag den weiteren Vertrieb. Grund seien, so der „Spiegel“,  „mehrere unwahre Tatsachenbehauptungen, die der Ex-Manager über drei Journalisten des Nachrichten-Magazins und deren Berichte verbreitet hatte.“ 

Im Kapitel "Die Rolle der Medien: Sieben Jahre am Pranger" habe Middelhoff behauptet, die „Spiegel“-Redakteure hätten unsauber recherchiert, Fakten unterschlagen und sich auf dubiose Quellen gestützt. Die Richter, meldet der "Spiegel", hätten die entsprechenden Aussagen als "unwahr" beziehungsweise "rechtswidrig" bezeichnet. Den Versuch von Middelhoffs Anwältin, einige der angegriffenen Passagen als bloße "Meinungsäußerung" zu verteidigen, hätten die Richter in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung zurückgewiesen.

Darüber hinaus sahen es die Richter als erwiesen an, dass Middelhoff mit seiner Darstellung den „Spiegel“ und seine Journalisten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt habe. 

Laut "Spiegel" lehnten die Richter den Antrag des Herbig-Verlags ab, die bereits gedruckten und ausgelieferten Bücher noch verkaufen zu dürfen, und die beanstandeten Passagen erst in der nächsten Auflage zu streichen oder zu ändern. Eine Verlagssprecherin betonte hingegen, dass der LangenMüller Verlag, zudem Herbig gehört,  beantragt hatte, "die ausgedruckten und aufgebundenen Bücher von der Unterlassungspflicht auszunehmen, nicht die ausgelieferten".

2. Auflage ist laut Verlag bereits geändert und lieferbar

Beanstandet worden seien einige wenige Passagen in dem rund 320 Seiten umfassenden Buch, die ausschließlich den "Spiegel betreffen". Der Verlag habe bereits darauf reagiert und den Text entsprechend überarbeitet. "Die Auslieferung des beanstandeten Titels ist gestoppt und die überarbeitete und korrigierte zweite Auflage bereits lieferbar", teilt eine Verlagssprecherin auf Anfrage von boersenblatt.net mit.