Verstoß gegen die Preisbindung

Bücherzirkus muss Strafe zahlen

15. Februar 2018
von Börsenblatt
Das Landgericht Mainz hat das Unternehmen Bücherzirkus wegen Verstoß gegen die Buchpreisbindung zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Das hatte Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels beim Gericht beantragt.

"1.000.000 Bücher − 10.000 verschiedene Titel. Bis 90 % Rabatt!", so hatte die Firma Bücherzirkus in Biederitz für Büchermärkte in verschiedenen deutschen Städten geworben, teilen die Preisbindungstreuhänder mit: "Die Verkaufsveranstaltungen wurden aufwändig beworben und hatten großen Zulauf. Verkauft wurden Bücher mit aufgehobener Preisbindung und solche, die als Mängelexemplare gekennzeichnet waren", so Dieter Wallenfels. Der Bücherzirkus habe sein Angebot als "mehr als 1.000.000 Bücher mit kleinen optischen Mängeln" beschrieben.

Testkäufe, an denen sich einige Landesverbände des Börsenvereins beteiligten, hätten jedoch ein unübersehbares Angebot an verlagsneuen Büchern in Originalfolie und ohne Hinweise auf irgendwelche Mängel ergeben. Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels erwirkte daraufhin beim Landgericht in Mainz eine einstweilige Verfügung. Der Bücherzirkus habe sich allerdings nicht an das gerichtliche Verbot gehalten und verkaufte weiterhin auf Büchermärkten auch verlagsneue Bücher unter Ladenpreis.


Ordnungsgeld verhängt

Wallenfels beantragte daraufhin beim Landgericht Mainz die Festsetzung von Ordnungsgeldern wegen Verstoßes gegen die sich aus der einstweiligen Verfügung ergebende Unterlassungsverpflichtung. Der Bücherzirkus habe den Preisbindungsverstoß bestritten und behauptet, er kaufe bei Großhändlern ausschließlich Bücher ein, die nicht mehr der Preisbindung unterliegen und/oder Mängelexemplare seien, er lasse sich dies auch durch den jeweiligen Großhändler stets bestätigen.

Das Gericht erhob Beweis durch schriftliche Vernehmung der Testkäufer, die ihre Feststellungen bei den Testkäufen bestätigten. Der vom Bücherzirkus benannte verantwortliche Mitarbeiter dieser Firma habe erklärt, er sei beauftragt gewesen, die "sogenannten Mängelexemplare" darauf hin zu überprüfen, ob sie tatsächlich mit dem Stempel Beschädigung versehen gewesen seien. Wenn nicht, hätten diese Bücher noch gestempelt werden müssen. Anhand der von den Lieferanten zur Verfügung gestellten Listen hätten er und sein Team diese Aufgabe "so gut wie möglich erfüllt", wobei es dabei immer möglich sei, dass Fehler gemacht würden. Das Gericht sah in dieser Erklärung ein Eingeständnis der ohnehin durch die Zeugenaussagen bewiesenen Preisbindungsverstöße und verurteilte die Firma zu Ordnungsgeldern in Höhe von insgesamt 6.000 Euro.


Missstände bei Mängelexemplaren gefährden Preisbindung

Die Preisbindungstreuhänder schließen mit einer "dringlichen Bitte" an alle im Geschäft mit dem modernen Antiquariat Beteiligten, "den offenkundigen Missständen, die sich im Geschäft mit Mängelexemplaren eingeschlichen haben, Einhalt zu gebieten. Das umfangreiche Angebot künstlich gemängelter Bücher und solcher als angebliche Mängelexemplare, die in Wirklichkeit keinerlei Mängel aufweisen, gefährdet die Preisbindung massiv."