Verteilungsplan der VG Wort

BGH verhandelt am 10. März weiter

19. Januar 2016
von Börsenblatt
Am 10. März nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) das Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des OLG München zum Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wieder auf, wie das Gericht mitteilte. Der BGH hatte das Verfahren im Dezember 2014 ausgesetzt, um das Urteil des EuGH im ähnlich gelagerten sogenannten "Reprobel-Verfahren" abzuwarten − das schließlich am 12. November 2015 gefällt wurde und Wellen schlug. Nun wird das Urteil des BGH mit Spannung erwartet.

Als Verhandlungstermin nennt die BGH-Pressemitteilung den 10. März 2016, um 11.00 Uhr. Im Revisionsverfahren geht es um den Entscheid des Oberlandesgerichts München vom 17. Oktober 2013, in dem das OLG der Klage des Autors Martin Vogel gegen den Verteilungsplan der VG Wort stattgegeben hatte. Das Revisionsverfahren vor dem BGH hatte die VG Wort beantragt. 

Martin Vogel, ein Autor wissenschaftlicher Werke, hatte sich mit seiner Klage dagegen gewandt, dass die VG Wort die Verleger und bestimmte Urheberorganisationen entsprechend den Bestimmungen ihres Verteilungsplans an ihren Einnahmen beteiligt und dadurch seinen Anteil an diesen Einnahmen schmälert. Das OLG München hatte der Klage weitgehend stattgegeben.  

Gegen diese Entscheidung hat die VG Wort im Oktober 2013 Revision eingelegt, mit der sie weiterhin die vollständige Abweisung der Klage erstrebt. Der Kläger hat Anschlussrevision eingelegt, mit der er erreichen möchte, dass seiner Klage in vollem Umfang stattgegeben wird, so die BGH-Mitteilung weiter. 

Der BGH hatte das Verfahren zunächst im Hinblick auf ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel de Bruxelles (Appellationshof Brüssel) ausgesetzt. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union hierüber entschieden hatte (Urteil vom 12. November 2015), ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

Der EuGH hatte in seinem Urteil zum Streit zwischen Druckerhersteller Hewlett-Packard und der belgischen Verwertungsgesellschaft Reprobel unter anderem entschieden, dass Verlage nur Gelder von Verwertungsgesellschaften erhalten dürfen, wenn dies nicht zu Lasten der Urheber geht. Falls sich der BGH dieser Auffassung anschließt, drohen den deutschen Verlagen Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die VG Wort.

Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang hat die möglichen Auswirkungen des EuGH-Urteils ausführlich auf boersenblatt.net analysiert.