Vorläufige Lösungsvorschläge für Ermäßigung des E-Book-Steuersatzes

Brüssel braucht für Mehrwertsteuerreform mehr Zeit

15. März 2016
von Börsenblatt
Auf Umwegen zum Ziel: Die EU-Kommission hat entschieden, die Harmonisierung der Rahmengesetzgebung für die Mehrwertsteuer auf ein breiteres Fundament zu stellen und sich dafür mehr Zeit zu lassen. Um auch für E-Books künftig den ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu bekommen, stehen jetzt zwei Lösungswege zur Debatte.

Wie die "FAZ" berichtet, will die EU-Kommission an diesem Mittwoch (16.3.) keine Gesetzesinitiative zur Änderung oder Ergänzung von Richtlinien beschließen, sondern lediglich einen "Aktionsplan" vorlegen. Der Entwurf enthalte vor allem Absichtserklärungen und wenig konkrete Zeitpläne so die "FAZ".

Zudem stelle das Papier als Abhilfe für eine ermäßigte E-Book-Besteuerung zwei Optionen in Aussicht: eine Überprüfung oder Erweiterung der Liste von Produkten, auf die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewendet werden darf, oder die Streichung der Liste mit der Folge, dass die Mitgliedsstaaten die Mehrwertsteuersätze in Eigenregie festlegen können.

Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt die geltende Rechtslage mit einem Urteil bestätigt, das Frankreich und Luxemburg die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books verbietet.