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Die Gangster sind unter uns

6. April 2015
von Börsenblatt
Der illegale Download von urheberrechtlich geschützten Büchern, Filmen, Spielen und Musikstücken wird über Server in der Karibik oder Sibirien organisiert? Irrtum! Eine Studie von Volker Rieck und Stefan Herwig belegt, dass mehr als 80 Prozent des illegalen Traffics im Internet über Server in Europa und Nordamerika läuft

Die Geschäftsführer Volker Rieck (FDS File Defense Service) und Stefan Herwig (Mindbase Strategic Consulting) haben den globalen illegalen Datenverkehr mit urheberrechtlich geschützten Inhalten über einen längeren Zeitraum analysiert. Ihnen war aufgefallen, dass nach der Verhaftung des Megaupload-Chefs Kim Dotcom-Schmitz und der Abschaltung seiner illegalen Mega-Dienste im Januar 2012 der Börsenwert des amerikanischen Server- und Traffic-Providers Cogent innerhalb eines Tages um 23 Prozent in den Keller fiel. Ihre Recherchen ergaben, dass das »Kimpire« mehrere Tausend Cogent-Server in Hongkong, den Vereinigten Staaten und Holland gemietet hatte und dem amerikanischen Unternehmen damit einen Umsatz von über einer Million Dollar bescherte – pro Monat! Noch ein weiterer Grund brachte Rieck und Herwig auf die Idee, der allgemein verbreiteten Annahme auf den Grund zu gehen, wonach der illegale Datenverkehr im Netz überwiegend durch Server in exotischen Weltgegenden fließt. »Das an Traffic intensive Geschäft mit der illegalen Vermarktung braucht zwingend eine starke Internet-Backbone-Anbindung, die hohe Downloadgeschwindigkeiten ermöglicht«, heißt es in ihrem Artikel in der Musikwoche (10/2015). »Bei der Netzanbindung sind die Seychellen, Tonga oder die Cook-Inseln nicht wirklich erste Wahl. Im Gegenteil: Ein Betrieb von schnellen Datendiensten ist dort nahezu unmöglich.« Zum Abschluss ihrer umfangreichen Recherchen kommen die beiden Autoren zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil illegaler Downloads über Serverfarmen in Nordamerika und Europa abgewickelt wird. Die Gangster sind mitten unter uns!

Ein Plädoyer für neue, wirksamere gesetzliche Regelungen

Volker Rieck und Stefan Herwig weisen darüber hinaus darauf hin, dass der massenhafte und seit Jahren oder gar Jahrzehnten währende digitale Diebstahl geistigen Eigentums durch inzwischen überholte und unzureichend ausgestattete juristische Regelungen überhaupt erst ermöglicht wird. So unterscheide das deutsche Telemediengesetz nicht zwischen den Serverprovidern, also den Unternehmen, die Speicherkapazitäten, Rechenleistung und schnelle Internetverbindungen anbieten, und den Filehostern, also den Plattformen, auf denen illegal Inhalte gespeichert und von dort abgerufen bzw. verbreitet werden. Beide Anbieter profitieren von der faktischen Haftungsfreistellung für diejenigen (illegalen) Inhalte, die sie nicht schaffen, sondern »nur« für Dritte speichern. Eine gesetzlich insgesamt sehr niedrig geregelte Verpflichtung verlangt lediglich im Falle einer Anmahnung die Löschung illegaler Inhalte, um einer Haftung zu entgehen. In Verbindung mit der Anonymität der meisten Nutzer entsteht so für die Rechtsinhaber eine Situation, in der eine wirksame und vor allem nachhaltige Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ein zeitlich und technisch aufwändiges Geschäft ist, das sich nur mit einzelnen Missbräuchen beschäftigen kann. Faktisch, so Herwig und Rieck, ähnelt die derzeitige (und auch geplante) gesetzliche Regelung einer Situation im Straßenverkehr, in der sich Autos ohne Kennzeichen durch die Stadt bewegen. Sie schlagen deshalb vor, dass Serverprovider »zusätzlich zur Mithaftung für Inhalte herangezogen werden [sollen], wenn sie keine Auskunft über die Abnehmer der von ihnen zur Verfügung gestellten Services geben können oder wollen.« Ferner soll in dem Fall, dass der Betreiber einer rechtsverletzenden Plattform nicht ausfindig gemacht werden kann und der Servicepovider dafür keine Haftung übernimmt, dieser zur kompletten Abschaltung der Seite verpflichtet werden. Mit dieser Regelung hätte man lt. Herwig und Rieck »nicht nur eine schlagkräftige Handhabe gegen die mediale Hehlerei, sondern zugleich auch eine gegen unzählige Cybercrime-Plattformen wie Phishingseiten, illegale Onlinewetten, Pornographieseiten und nahezu alle anderen illegalen Angebote.«
Exklusiv für BookBytes-Leser ist der hier nur knapp und vereinfacht wiedergegebene, umfang- und facettenreiche Artikel von Volker Rieck und Stefan Herwig in der Musikwoche ab sofort bis Ende April 2015 kostenlos lesbar