Streit in Sachsen

Wer darf Leipzigs Stadtbibliotheken versorgen?

12. May 2022
von Börsenblatt

Bisher wurde die Stadtbibliothek Leipzig durch hiesige Buchhandlungen versorgt. Doch 2023 könnten sie diesen Auftrag verlieren. Grund dafür ist das Sächsische Vergabegesetz, das vorschreibt, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.

Stadtbibliothek Leipzig

Gemäß dem bestehenden Sächsischen Vergabegesetz müssen Behörden das wirtschaftlichste Angebot für öffentliche Aufträge annehmen. Möglichkeiten, die Vergaberichtlinien zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen anzupassen, sind in Sachsen bisher nicht berücksichtigt worden. Das EU-Wettbewerbsrecht sieht beispielsweise vor, regionale Anpassungen zu machen und Vergaberegeln nach sozialen, fairen oder regionalen Bedingen zu organisieren. Vorranging müssen öffentliche Aufträge laut EU-Recht jedoch europaweit ausgeschrieben werden.

Dass die Bibliotheksbestellungen für das Jahr 2023 europaweit ausgeschrieben wurde, haben Leipziger Buchhandlungen erst mit Ausschreibung am 22. April erfahren. Darin steht auch, dass das Angebot „inklusive bibliotheksspezifischer Servicedienstleistungen“ beispielsweise der Folierung ausgeschrieben wurde. Darüber berichtet heute die l-iz. Bisher hat die Stadtbibliothek diese Aufgaben selbst übernommen. Kleine Buchhandlungen haben diese Dienstleistungen allerdings nicht im Angebot. Große, spezialisierte Versandbuchhändler sind damit gegenüber einzelnen regionalen Anbietern im Vorteil. 

In Leipzigs Buchhandelsszene herrscht seit der Verkündigung großer Unmut gegenüber der Stadt. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es unterschiedliche Perspektiven auf das Thema. Denn für den Wirtschaftsstandort Leipzig wäre eine Nichtbeteiligung des lokalen Buchhandels ebenfalls eine beklagenswerte Folge der europaweiten Ausschreibung. Hinter den Kulissen werden derzeit intensive Gespräche geführt, diesen Schaden noch abzuwenden.

Ein ausführlicher Bericht wird Anfang nächster Woche folgen.