Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und verschärft die Regeln für alle Unternehmen, "die Verpackungen herstellen, befüllen oder in Verkehr bringen" – sprich: den Handel. Kern des neuen Rechtsrahmens sind deutlich strengere Nachhaltigkeits- und Minimierungspflichten: Verpackungen müssen mit weniger Material auskommen, langlebiger sein und nachweislich besser recycelbar werden.
Hinzu kommen u.a. erstmals europaweite Grenzwerte, etwa für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Für Händler besonders relevant: Wer Versandverpackungen an Endkund:innen im EU-Ausland liefert, muss sich künftig in jedem Zielland registrieren lassen. Außerdem ist vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung nötig – inklusive technischer Dokumentation, die jährlich aktualisiert werden muss.
Das bedeutet: Buchhandlungen und Verlage, die Bücher verpacken oder versenden, müssen ihre Materialien, Kennzeichnungen und internen Nachweise rechtzeitig prüfen und gegebenenfalls Prozesse umstellen.
https://www.boersenverein.de/beratung-service/recht/verpackungsrecht/
Viele Grüße, Sabine van Endert
vielen Dank für den Link. Ich habe dazu jetzt das 17-seitige Merkblatt der Rechtsabteilung gelesen und bin beeindruckt von der Komplexität der Materie. Leider bin ich kein Jurist. Deshalb erschließt sich mir nur teilweise, welche Pflichten wir als Kleinverlag z.B. hinsichtlich der Transportverpackung bei Druckauflagen haben, die für uns im EU-Ausland hergestellt und an eine Auslieferung in Deutschland geliefert werden.
Relativ klar ist bereits, dass wir Bücher nicht mehr direkt ins Ausland versenden werden, weil wir in jedem Zielland einen ERP-Bevollmächtigten für die Verpackung bräuchten.