Übersetzerhonorar

Warten auf die Richter

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Die wochenlangen Gespräche haben keine Fortschritte gebracht: »Ich habe nichts in der Hand, um neu zu vermitteln«, sagt Hinrich Schmidt-Henkel, Vorsitzender des Übersetzerverbands (VdÜ). Dieses Resümee hat Schmidt-Henkel jetzt den Mitgliedern des VdÜ in einem Rundbrief mitgeteilt.
Die Einzelgespräche mit Verlegern seien zwar positiv verlaufen, insgesamt aber hätte es keine Bewegung gegeben. Dass es noch einen Spielraum für höhere Honorare gibt, unter dieser Prämisse hatten die Übersetzer im Herbst vergangenen Jahres einen Einigungsvorschlag abgelehnt. Nun ist immer wahrscheinlicher, dass der BGH am 18. Juni ein Urteil fällen wird, das dann Maßstäbe setzen dürfte. Das Oberlandesgericht München hat soeben in seiner Urteils­begründung zur Abweisung der Klagen zweier Übersetzer betont, dass die angemessene Vergütung im Sinne des § 32 UrhG kein fester Wert sei. Es bestehe eine Bandbreite verschiedener Vergütungsausgestaltungen, die als angemessen angesehen werden können.