Änderung der Verkehrsordnung für den Buchhandel

Neue Vorlaufzeiten für Preismeldungen

30. September 2015
von Börsenblatt
Ab sofort gilt eine geänderte Fassung der Verkehrsordnung für den Buchhhandel, teilt der Börsenverein mit. Die Änderungen in der Branchenvereinbarung betreffen die Vorlaufzeiten für Preismeldungen, so ist ein Vorlauf von 28 Tagen für E-Book-Preisaktionen vorgesehen.

Konkret geht es um Änderungen in § 3 Ziff. 3, so der Börsenverein weiter. Preise, sowohl Erstmeldungen als auch Preisänderungen und -aktionen, müssen demnach bei preisgebundenen Titeln mit einem zeitlichen Vorlauf an die Preisreferenzdatenbank Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) erfolgen:

14 Tage bei gedruckten Büchern 4 Tage bei E-Books 28 Tage bei E-Book-Preisaktionen

Im VLB werden diese Regeln bis Ende des Jahres umgesetzt. Preismeldungen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, werden dann automatisch vom System abgewiesen.

Die Verkehrsordnung für den Buchhandel formuliert die Bedingungen, welche die drei Fachsparten Verlage, Sortimentsbuchhandel und Zwischenbuchhandel beim Geschäftsverkehr untereinander möglichst zu Grunde legen sollen. Rechtlich ist die Verkehrsordnung eine von juristischen Formerfordernissen freigestellte Vereinbarung (§ 2 Abs. 1 n.F. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) des Börsenvereins für seine Mitglieder.

PDF-Download der aktualisierten Verkehrsordnung.