Annäherung im Konditionenstreit

Sortimenter und Verleger einigen sich auf Leistungskatalog

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Nach einer langwierigen Diskussion zwischen dem Sortimenter- und dem Verlegerausschuss im Börsenverein haben beide jetzt ein gemeinsames Papier in Sachen angemessene Konditionen verabschiedet.

Die vom Buchhandel alltäglich erbrachten Leistungen zur flächendeckenden Versorgung der Gesellschaft mit Büchern sind danach differenziert zu bewerten, und daran sollten Verlage auch die Angemessenheit der jeweiligen Konditionen beurteilen. So lautet der Pressemitteilung des Börsenvereins zufolge der Kern der Empfehlungen zu Paragraf 6 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz.

"Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber wir sehen diese Empfehlungen als wesentlich an, um das stationäre Sortiment als den nach wie vor wichtigsten Vertriebsweg zu stärken", sagt Karl-Peter Winters, Vorsitzender des VA. Heinrich Riethmüller, Vorsitzender des SoA, sieht darin einen "Ansporn für uns Sortimenter, unsere Vertriebsleistungen gegenüber den Verlagen selbstbewusst zu vermarkten und auszubauen".

Das Papier geht auf einen Antrag der Hauptversammlung 2009 zurück, der eine Interpretation des Paragrafen 6 Abs. 1 initiiert hatte. Zum Hintergund: Das Preisbindungsgesetz fordert für den buchhändlerischen Service auch kleinerer Buchhandlungen "angemessene Rabatte". In den Empfehlungen ist zudem ein Katalog enthalten, der die standardmäßigen Leistungen des stationären Buchhandels von sonstigen, darüber hinaus gehenden Leistungen differenziert. Dieser solle als Leitlinie für alle wesentlichen Faktoren dienen, die zusätzlich zum Umsatz bei der Ausgestaltung und Festlegung der Konditionen zu beachten seien, so Kyra Dreher, Geschäftsführerin des Sortimenter-Ausschusses. Die Empfehlungen samt Leistungskatalog können hier heruntergeladen werden.