Buchpreisbindung

Bundesgerichtshof stoppt Gutscheinaktion von Amazon

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Bücher-Gutschein-Aktion des Online-Händlers Amazon untersagt. Amazon hatte im Rahmen einer Werbeaktion für sein Trade-In-Programm für den Ankauf gebrauchter Bücher zusätzlich zum Kaufpreis Gutscheine ausgegeben. Diese konnten Kunden unter anderem beim Kauf preisgebundener Bücher anrechnen lassen.

Die Karlsruher Richter werteten das Vorgehen in ihrer heutigen Entscheidung als Verstoß gegen die Buchpreisbindung. Damit wiesen sie die Revision von Amazon gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (28. Januar 2014, Az.: 11 U 93/13) ab. Die Urteilsbegründung wird in einigen Monaten erwartet.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, wertet die Karlsruher Entscheidung als "wichtigen Erfolg für die Buchkultur, die Buchpreisbindung, für den Buchhandel und damit auch für die Leserinnen und Leser". Immer wieder versuche Amazon, die Buchpreisbindung zu unterwandern und auszuhöhlen, um seine Marktmacht zu stärken und letztlich damit Buchhandlungen und Verlage überflüssig zu machen. "Das oberste deutsche Gericht hat Amazon dabei heute in die Schranken gewiesen“, so Skipis. „Ein ähnlich konsequentes Handeln pro Buchpreisbindung erwarten wir von der EU-Kommission in den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen." Eine Werbeaktion, wie die jetzt untersagte, dokumentiere einmal mehr, dass Amazon ein erhebliches Interesse am Fall der Preisbindung hat, weil es nur so auch über den Preiswettbewerb seinem Anspruch nachkommen kann, Monopolist auf dem Buchmarkt zu werden.

Der Börsenverein hatte im September 2012 in dem Fall eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirkt. Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung, da sonst jede denkbare Leistung der Kunden – etwa die Abgabe von Bewertungen oder Buchrezensionen – mit Gutschriften für preisgebundene Bücher hätte belohnt werden können.