Buchtage Berlin: Satzungsänderung zur IG Fachmedien

Nur Unternehmen können Mitglied sein

13. Juni 2017
von Börsenblatt
Die Hauptversammlung hat heute einer Änderung der Börsenvereinssatzung zugestimmt, bei der es um die IG Fachmedien geht. Mit einer Neufassung des Paragrafen 56 wird die Kompatibilität mit der Satzung des Vereins Deutsche Fachpresse und der Grundlagenvereinbarung hergestellt. 

Der Satzungsparagraf soll dahingehend geändert werden, dass er sich nicht mehr nur auf Zeitschriftenverlage bezieht. Insbesondere sollte klargestellt werden, dass nur Unternehmen, nicht aber Einzelpersonen Mitglieder der IG Fachmedien sind.

"Die IG Fachmedien nimmt die Interessen der Fachmedien herstellenden Unternehmen sowie der Unternehmen wahr, die überwiegend Fachmedien verbreiben und betreibt gemeinsam mit dem Fachverband Fachpresse im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger als Interessenvertretung den Verein "Deutsche Fachpresse", heißt nun der neue Passus des Paragrafen 56.

Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Der genaue Wortlaut der Satzungsänderung ist im Mitgliederbereich des Börsenvereins abrufbar unter dem Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung.