Bundesrat verabschiedet Änderungen zum Mehrwertsteuergesetz

Schweiz will Wettbewerbsnachteile im Online-Handel abbauen

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Der Schweizerische Bundesrat hat am 25. Februar einen Entwurf zu einer teilweisen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes an das Parlament verabschiedet. Mit der Teilrevision sollen mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten beseitigt werden, insbesondere im grenzüberschreitenden Online-Handel. "Damit wird zumindest eine Steuer-Ungerechtigkeit zwischen Amazon und Schweizer Buchhändlern beseitigt", erklärt SBVV-Geschäftsführer Dani Landolf.

Künftig sollen alle Unternehmen obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie im In- und Ausland mindestens 100.000 Schweizer Franken Umsatz erzielen. Derzeit ist nur der im Inland erzielte Umsatz maaßgeblich, weshalb ausländische Unternehmen in der Schweiz einen Umsatz von bis zu 100.000 Franken erzielen können, ohne Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. Jetzt sollen ausländische Firmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig werden. 

In dem Entwurf schlägt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor: "Ausländische Online-Händlerinnen und -Händler werden abhängig von ihrem Umsatz im Inland obligatorisch steuerpflichtig. Kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften werden neu wie die gedruckten Ausgaben zum reduzierten Satz besteuert." Und weist darauf hin, dass der Schweizer Versandhandel von der Gesetzesänderung profitieren würde, da er "keine mehrwertsteuerlich bedingten Nachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten mehr hätte".

Zudem sollen Sendungen, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als fünf Franken fällig würde, bei der Einfuhr wie bislang zwar steuerfrei bleiben − wenn Unternehmen aber mit solchen Sendungen mehr als 100.000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen, sollen diese Sendungen der Schweizer Mehrwertsteuer unterliegen. Dezidiert hat der Bundesrat die aktuelle Situation beschrieben: Aufgrund der relativ niedrigen Steuersätze in der Schweiz konnten bislang "in erheblichem Umfang Waren ohne Mehrwertsteuerbelastung auf den inländischen Markt gelangen: Bei zum reduzierten Satz von heute 2,5 Prozent steuerbaren Büchern und Zeitschriften beispielsweise bis zu einem Preis (inklusive Versandkosten) von 200 Franken, bei Gütern, die zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert werden bis zu einem Preis (inklusive Versandkosten) von 62,50 Franken." Dies führe zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die inländischen Unternehmen. "Um diese mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsverzerrungen weitgehend zu eliminieren", so der Bundesrat, "sollen deshalb Unternehmen, die in einem erheblichen Umfang solche Umsätze erzielen, diese Lieferungen im Inland versteuern müssen. Dies geschieht durch die Verlagerung des Ortes der Lieferungen ins Inland. Dadurch erbringen solche Unternehmen Leistungen im Inland und werden wie ein inländisches Unternehmen grundsätzlich steuerpflichtig."

Dani Landolf, der Geschäftsführer des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands (SBVV) begrüßt im Newsletter Schweizer Buchhandel die Initiative des Bundesrats: "Das ist ein guter Entscheid. Er folgt den Vorschlägen, die der SBVV zusammen mit dem Verband der Schweizer Versandhändler in die Diskussion eingebracht hat. Damit wird zumindest eine Steuer-Ungerechtigkeit zwischen Amazon und Schweizer Buchhändlern beseitigt."