Der VdÜ zum Referentenentwurf Urhebervertragsrecht

Kritik an einer fehlenden Verbindlichkeit

27. November 2015
von Börsenblatt
Der Verband der deutschsprachigen Übersetzer (VdÜ) begrüßt in einer Stellungnahme den Referentenentwurf Urhebervertragsrecht (UrhVR). Als Mangel empfindet der Verband unter anderem, dass darin ein verbindlicher Schlichterspruch nach ergebnislosen Vergütungsverhandlungen nicht vorgesehen sei.

Damit bleibe der Entwurf hinter dem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zurück. "Eine Verbesserung ist notwendig und unterbleibt dennoch", kritisiert der VdÜ in seiner Stellungnahme. Wertvoll seien dagegen "der Grundsatz der angemessenen Beteiligung an jeder Verwertung und der ausdrückliche Auskunftsanspruch über erfolgte Nutzungen". Gelobt wird zudem der in §40 vorgesehene Rechterückfall an den Urheber nach fünf Jahren mit der Möglichkeit anderweitiger Ausgestaltung durch Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) − dies könne laut VdÜ mittelbar zu vermehrten GVR führen.

Zur Kritik des Börsenvereins am Rechterückfall (siehe zur Position des Börsenvereins im Archiv: "Wir fordern Sachpolitik statt Interessenpolitik") schreibt der VdÜ: "Wir erklären hiermit und auch in Gesprächen mit den Verlagen, dass wir jedenfalls bereit sind, auf dem vom Reformvorschlag gegebenen Weg der GVR diese Last von den Verlagen zu nehmen".

Als weiteres Manko des Entwurfs führt der VdÜ an: "Es fehlt die Verbindlichkeit von GVR für solche Verlage und Verbände, die sich zwar an Vergütungsverhandlungen und GVR nicht beteiligen wollen, aber selbst Empfehlungen zur Urhebervergütung formulieren." Zudem sei es kontraproduktiv, dass Verbandsklagen nur gegen solche Verwerter möglich sein sollen, die sich GVR angeschlossen haben. Dies dürfte allen Verwertern eine Warnung davor sein, GVR aufzustellen, befürchtet der VdÜ. Für eine "Stärkung der benachteiligten Kreativen" leiste der Referentenentwurf daher nicht die nötige Nachbesserung.

In einem Rückblick nennt der VdÜ den aus seiner Sicht entscheidenen Mangel des UrhVR von 2002: Dieses habe nicht zu einer durchsetzbaren Stärkung der Urheber geführt. Als Beispiel führt der Verband die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) an. 2014 habe sich der VdÜ mit einer Gruppe von Verlagen GVR aufgestellt (siehe dazu auch im Archiv: "Chance auf Rechtssicherheit"). Ohne einen verbindlichen Schlichterspruch hätte es jedoch keinen Sinn, mit den Konzernverlagen zu verhandeln, die größtenteils diese GVR nicht als für sich verbindlich anerkennen würden. Dem Börsenverein wirft der VdÜ vor, dass er das UrhVR in der bestehenden Form nicht reformieren, sondern abschaffen möchte.

Die komplette Stellungnahme findet sich auf der VdÜ-Website (unter: Presse > Pressemitteilungen).