Fünfjahresfrist für Rechterückruf soll weitgehend entfallen

Maas entschärft Gesetzentwurf für Urhebervertragsrecht

11. März 2016
von Börsenblatt
Der auch bei Buchverlagen heftig umstrittene Entwurf für ein reformiertes Urhebervertragsrecht wird entschärft. Wie die "FAZ" heute meldet, soll unter anderem die Fünfjahresfrist, nach deren Ablauf Urheber ihr vertragliches Nutzungsrecht zurückrufen und auf einen anderen Verlag übertragen können, weitgehend entfallen.

Darüber hinaus präzisiert der überarbeitete Entwurf den Auskunfstanspruch. Er soll beispielsweise für untergeordnete Werkbeiträge oder Computerprogramme nicht gelten. Dies geht aus dem zweiten Referentenentwurf hervor, der am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Unverändert bleibt dagegen der dem Entwurf zugrunde liegende Ansatz, Urheber und Verwerter zu gemeinsamen Vergütungsregeln zu zwingen. Nur durch diese können Verschärfungen beim Rückruf oder beim Auskunftsanspruch abbedungen werden. Ebenfalls bleibt es bei einem umfassenden Verbandklagerecht für Urheber, um ihre Position gegenüber den Verwertern zu stärken.