Landgericht Berlin zur "Illuminati"-Aktion

Schenkung ist rechtens

29. März 2016
von Börsenblatt
Das Landgericht Berlin hat, wie berichtet, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Amazon wegen der "Illuminati"-Aktion zurückgewiesen. Mittlerweile liegt dem Börsenblatt der Beschluss der Kammer für Handelssachen – ergangen am 2. März – auch im Wortlaut vor. 

Wie die Preisbindungsexperten erwartet hatten, unterstreicht das Gericht, dass es sich bei der beanstandeten Aktion um ein Verschenken handele, denn das E-Book werde kostenlos abgegeben. In dem Beschluss heißt es: "Eine Schenkung ist weder umgangssprachlich noch rechtlich mit einem Verkauf gleichzusetzen." Paragraf 3 des Buchpreisbindungsgesetzes untersage ausschließich den Verkauf preisgebundener Bücher zu einem anderen als dem festgesetzten Preis. Eine Einbeziehung auch der Schenkung würde den Wortlaut des Gesetzes überdehnen. Außerdem beschied das Gericht: "Die Kammer vermag auch nicht der von den Antragsstellerinnen vertretenen Auffassung zu folgen, eine kostenlose Abgabe sei ein Verkauf mit einhunderprozentigem Preisnachlass. Vielmehr stellt ein hundertprozentiger Preisnachlass nach hiesigem Dafürhalten eine Schenkung dar." 

Geklagt hatten die Genossenschaft eBuch sowie die Buchhandlung Schwarz auf Weiß in Bad Säckingen, die in der Aktion einen Verstoß gegen die Preisbindung sehen. Das Verfahren geht nun in die nächste Runde. Der Verfahrenswert wird mit 40 000 Euro angegeben. Stein des Anstoßes war die unentgeltliche Download-Aktion von "Illuminati", die Amazon und Bastei Lübbe zu Jahresbeginn durchgeführt hatten