Marrakesch-Vertrag tritt Ende September in Kraft

Urheberrechtsausnahmen für Blinde und Sehbehinderte

7. Juli 2016
von Börsenblatt
Der sogenannte Marrakesch-Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) tritt am 30. September in Kraft, wie das Institut für Urheber- und Medienrecht in München meldet.

Das internationale Abkommen sieht Urheberrechtsausnahmen für die Publikation und grenzüberschreitende Weitergabe von Werken für Blinde und Sehbehinderte vor.

Ziel des Abkommens ist es, die Umwandlung urheberrechtlich geschützter Werke für Sehbehinderte zu erleichtern. Es verpflichtet alle Unterzeichner, Ausnahmeregelungen (sogenannte Schranken) in ihren Urheberrechtsgesetzen zu treffen, und soll Blindenorganisationen erlauben, künftig Werke in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch grenzüberschreitend weiterzugeben. Im Gegenzug wird dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, eine Pauschalvergütung vorzuschreiben.