Das internationale Abkommen sieht Urheberrechtsausnahmen für die Publikation und grenzüberschreitende Weitergabe von Werken für Blinde und Sehbehinderte vor.
Ziel des Abkommens ist es, die Umwandlung urheberrechtlich geschützter Werke für Sehbehinderte zu erleichtern. Es verpflichtet alle Unterzeichner, Ausnahmeregelungen (sogenannte Schranken) in ihren Urheberrechtsgesetzen zu treffen, und soll Blindenorganisationen erlauben, künftig Werke in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch grenzüberschreitend weiterzugeben. Im Gegenzug wird dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, eine Pauschalvergütung vorzuschreiben.