OLG Köln

Schwan und Jens dürfen Kohl-Zitate nicht mehr veröffentlichen

5. Mai 2015
von Börsenblatt
Der Heyne Verlag (Random House) darf das Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" nach einem Urteil des OLG Köln nicht mehr ausliefern. Das Gericht hat entschieden, dass Autor Heribert Schwan und Co-Autor Tilman Jens einen Großteil der Äußerungen Helmut Kohls nicht mehr veröffentlichen dürfen.

Mit seinem Verbot ging das OLG noch über die Entscheidung der Vorinstanz (LG Köln) hinaus: Es wurden weitere, bisher nicht beanstandete Zitate gesperrt. Gegen das Urteil des OLG Köln, das im Einstweiligen Verfügungsverfahren gegen das Kohl-Buch ergangen ist, ist keine Revision zugelassen.

Für Rainer Dresen, Justiziar der Random-House-Gruppe, kommt das Urteil nach der Verhandlung im März nicht überraschend. Über die Rechtmäßigkeit der Zitate-Verwendung werde demnächst im Hauptsacheverfahren verhandelt, sagte er boersenblatt.net – dann aber über alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof. Random House habe bereits die Klage in der Hauptsache erhoben. Voraussichtlich noch im Mai werde vor Gericht verhandelt.

Für den Buchhandel hat das Auslieferungsverbot keine gravierenden Folgen: Man habe allein von der Hardcover-Ausgabe bereits rund 200.000 Exemplare verkauft, und in den Buchhandlungen seien immer noch zahlreiche Bücher vorrätig, die unbefristet weiter verkauft werden dürfen, so Dresen. Gedruckt und ausgeliefert werde das Buch aber schon seit Monaten nicht mehr. Die E-Book-Version wurde aktualisiert und entspricht nun den gerichtlichen Vorgaben.