Solmeckes rechtliche Einschätzung der neuen Regel (siehe Link unten): "Grundsätzlich steht es Amazon aufgrund der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit frei, die Teilnahmebedingungen nach eigenem Geschmack zu verändern. Allerdings müssen die vertraglichen Bestimmungen mit dem Gesetz vereinbar sein. Die rechtliche Zulässigkeit der Preisparität ist fraglich. So ist zu bezweifeln, dass die Regelung mit den europäischen Kartellrechtsbestimmungen vereinbar ist."
An der Anfang 2008 begründeten Initiative Antiquariatsrecht ist neben den Plattformen ZVAB und Booklooker auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels beteiligt.