Open-Access-Zweitveröffentlichungsrecht

Bundestag verabschiedet Urheberrechtsnovelle

28. Juni 2013
von Börsenblatt
Der Bundestag hat gestern, am 27. Juni, nach zweiter und dritter Lesung die Novelle zum Urheberrecht unverändert verabschiedet. Diese regelt unter anderem das Open-Access-Zweitveröffentlichungsrecht für öffentlich geförderte Forschung.

Dabei wurde der Entwurf von Anfang Mai mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition unverändert angenommen. Dieser sieht ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika vor, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Die Autoren dürfen ihre Beiträge nach einer Frist von zwölf Monaten seit der ersten Veröffentlichung "zu nicht gewerblichen Zwecken erneut öffentlich zugänglich machen",  heißt es in dem Gesetzesenturf.

Jürgen Hogrefe, der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, bezeichnete das Zweitveröffentlichungsrecht zuvor in einem Interview mit boersenblatt.net als eine "Fehlkonstruktion", sieht darin eine Bevormundung von Wissenschaftsautoren. Stattdessen plädiert er für den von Verlagen geforderten "golden" Open Access, "bei dem das Werk sofort im Open Access erscheint − vorausgesetzt, dass die Finanzierung durch die Fördereinrichtung gewährleistet wird."