Kernpunkt der Beschwerde, so wie es der Börsenverein zusammenfasst: In der Auslegung durch den Bundesgerichtshof greife das Urheberrechtsgesetz – auch für die Vergangenheit – in das eigentumsrechtlich geschützte Verlagsrecht ein, ohne die Verwerter, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, zu entschädigen oder den Eingriff in vergleichbarer Form zu kompensieren.
Wie berichtet, hatte Wissenschaftsautor Martin Vogel gegen die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der VG Wort geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen. Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof war C.H. Beck Streithelfer der VG Wort gewesen.
Parallel zur Verfassungsbeschwerde will der Börsenverein seine Anstrengungen auf politischer Ebene fortsetzen, um die gesetzliche Lücke auf nationaler und europäischer Ebene zu schließen. Der politische Wille dazu sei vorhanden, so die Einschätzung des Verbands.
Zentrale Termine für die politische Arbeit:
- Am 6. Juli findet im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum Urhebervertragsrecht statt. Dabei wurde das Thema Verlegerbeteiligung mit auf die Tagesordnung gesetzt – was darauf hindeutet, dass bald ein offizieller Entwurf für eine gesetzliche Lösung auf nationaler Ebene auf dem Tisch liegen könnte.
- Am 21. September will EU-Kommissar Günther Oettinger seinen Vorschlag für eine europäische Regelung konkretisieren. Ein entsprechendes Verfahren könnte sich aber noch mindestens zwei Jahre hinziehen.
Um die Folgen des BGH-Urteils abzufedern, würden weiterhin Gespräche mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters über die mögliche Einrichtung eines Darlehensfonds für betroffene Verlage laufen, teilt der Börsenverein mit - "soweit die VG Wort nicht langfristige Stundungen der Rückzahlung ermöglichen kann".
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