Die von der eBuch beauftragten Rechtsanwälte Ehrlinger, Hagen et.al., Berlin, sehen die kostenlose Download-Aktion wie berichtet als nicht konform mit dem Paragrafen 3 des Preisbindungsgesetzes an. Die kostenfreie Abgabe preisgebundener Bücher an Letztabnehmer verstoße gegen das Preisbindungsgesetz. Aufgrund eines damit verbundenen Preisnachlasses von 100% stelle dies die schwerwiegendste Form der Unterschreitung des gebundenen Ladenpreises dar, so die Einschätzung der Anwälte.
Dieter Wallenfels hingegen sagte auf Anfrage von boersenblatt.net: „Hier liegt kein Verstoß gegen die Preisbindung vor. Bücher zu verschenken ist legitim, das verbietet die Preisbindung nicht.“ Problematisch sei nur die Koppelung eines Geschenks an den Kauf preisgebundener Bücher. Im vorliegenden Fall liege eine solche Koppelung jedoch nicht vor.
Bei der eBuch will man nun abwarten, ob die beklagten Parteien die Unterlassungserklärung unterschreiben und man sich außerordentlich einige oder ob es zu einer Klage mit einer gerichtlichen Entscheidung komme, so Angelika Siebrands vom eBuch-Vorstand gegenüber boersenblatt.net.
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