Steuerfragen

Bayerisches Landesamt für Steuern ist für Sortimente zuständig

29. Juli 2011
von Börsenblatt
Im Rahmen einer Neuregelung ist seit 1. Juli das Bayerische Landesamt für Steuern für den Sortimentsbuchhandel zuständig – und damit auch neuer Ansprechpartner für die Neufassung des Sortimentermerkblatts Inventur.
Wie der Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins heute mitteilt, ist er wegen der Regelung offener steuerlicher und bilanzieller Themen des Buchhandels bereits seit längerem im Gespräch mit dem Bundesfinanzministerium, und zwar gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner . Ein Schwerpunkt liegt auf den Erörterungen zur Neufassung des Sortimentermerkblatts Inventur. Nachdem die Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) Anfang 2010 ihre Zuständigkeit für den Sortimentsbuchhandel offiziell aufgehoben hatte, sei eine Neuregelung der Zuständigkeiten innerhalb der Finanzverwaltung erforderlich geworden. Im Rahmen der Gespräche mit der Finanzverwaltung sei nun das Bayerische Landesamt für Steuern zum 1. Juli 2011 neu mit der Zuständigkeit für den Sortimentsbuchhandel beauftragt worden.