Urheberrechtskonferenz bei der Heinrich-Böll-Stiftung

"Das Google Book Settlement ist kein Wunschkonzert"

5. Oktober 2009
von Börsenblatt
Die Heinrich-Böll-Stiftung, das Goethe-Institut und iRights.info hatten am 2. Oktober 2009 nach Berlin eingeladen.»Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens« lautete der Titel der Veranstaltung, die sich der Frage widmete, welche Auswirkungen das Google Book Settlement auf Autoren, Verlage, Wissenschaftler, Bibliotheken und Leser hat.
Eine Fragestellung, die um Urheberrecht, wirtschaftliche Interessen, Wissensvermittlung und Digitalisierung kreiste und umso spannender war, da es die bislang angestrebte Einigung zwischen Google und den Rechteinhabern der von Google eingescannten Bücher nicht mehr geben wird.

Das US-Justizministerium hatte das Settlement wenige Tage vor dem angesetzten »Fairness Hearing« am 7. Oktober  in der bisherigen Form zu Fall gebracht. Neben urheberrechtlichen Bedenken sah das Ministerium ein faktisches Monopol für verwaiste Werke, bemängelte u.a. den fehlenden Preiswettbewerb und den Umstand, dass ausländische Rechteinhaber nicht ausreichend über das Settlement und seine Folgen informiert wurden.

Zwar seien allein bis zum 25. September weitere 744 Einzeldokumente unterschiedlicher Parteien für und wider das Settlement beim zuständigen Gericht eingegangen, doch hätten nach Einschätzung von Nils Rauer alle zusammen genommen juristisch nicht so viele Gewicht wie die Stellungnahme des Ministeriums gehabt.

Rechtsanwalt Rauer aus Frankfurt hatte bei der Veranstaltung die Aufgabe, den aktuellen Stand auch Nicht-Juristen nahezubringen.

Doch weder Irene Pakuscher, Leiterin der Urheberrechtsabteilung des bundesdeutschen Justizministeriums, noch Arnd Haller, Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, wollen sich vor den über 200 Zuhörern an Spekulationen beteiligen, ob ein neues Settlement zustande kommen könnte und mit welchen geänderten Bedingungen.

Joerg Pfuhl, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Verlagsgruppe Random House Deutschland, bedauerte das Scheitern des Settlements. Es sei zwar »kein Wunschkonzert«, dennoch wären die geplanten Zahlungen an die Rechteinhaber eine Art Schadensersatz und das Eingeständnis gewesen, dass das Scannen urheberrechtlich geschützter Werke in Bibliotheken illegal gewesen sei. Das Settlement sei für Pfuhl ein Kompromiss gewesen, mit dem man hätte Leben können, denn ohne es »hätten wir gar nichts«.

Trotz aller Bedenken wurde an diesem Tag Googes Scan-Initiative von niemandem grundsätzlich verdammt. Immer wieder kam die Frage auf: Wenn es Google nicht macht, wer macht es dann? Libreka oder Europeana wurden nicht als ernst zu nehmende Alternative gesehen.

Der Autor und Wissenschaftler Florian Cramer stellte fest, dass der Buchmarkt auch ohne Google massiv im Umbruch sei. Wenn der Literaturbetrieb in Deutschland zugrunde ginge, dann sicher nicht durch Google, so Cramer.

Immer wieder wurde angemerkt, dass sich das Urheberrecht verändern müsse. »Das Urheberrecht und wie es sich aufgrund des technischen Fortschritts weiterentwickeln muss, ist eine zentrale rechtspolitische und gesellschaftliche Frage geworden«, betonte Irene Pakuscher vom Justizministerium. Später meinte die Vorsitzende des deutschen Bibliotheksverbandes, Gabriele Beger: »Wenn es uns nicht gelingt, die Ansprüche an diesen Umbruch zu erfüllen, werden wir die Wissenssuche in die Steinzeit verlegen.«

Leider war jedoch in dieser Hinsicht außer Floskeln wie »Wir brauchen das Urheberrecht, damit Kreativität Anreize bekommt« auch in Berlin nichts Konkretes zur Ausgestaltung zu hören.

Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung lesen Sie auf literaturcafe.de.