Verteilungsplan der VG Wort

Ausschüttung für Verlage auf Eis gelegt

24. März 2015
von Börsenblatt
Der Vorstand der VG Wort hat mit Billigung des Verwaltungsrats beschlossen, über die 2015 anstehenden Ausschüttungen an Verlage erst dann zu entscheiden, wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtslage in Belgien vorliegt. Die Ausschüttungen an Autoren und Schulbuchverlage sollen dagegen termingerecht durchgeführt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember beschlossen, das Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des OLG München zum Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) auszusetzen. Darin geht es um die Klage eines wissenschaftlichen Autors, der die VG Wort nicht berechtigt sieht, einen Verlagsanteil zu berechnen. Zunächst sollte die Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Verfahren zur Rechtslage in Belgien abgewartet werden. Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH fand am 29. Januar statt. Bisher liegt noch keine Entscheidung vor − am 30. April sind zunächst die Schlussanträge des Generalanwalts fällig.

Unter Einbeziehung eines Rechtsgutachtens hat der Vorstand der VG Wort daher im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des Verwaltungsrats am 20. März beschlossen, über die 2015 anstehenden Ausschüttungen an Verlage "grundsätzlich erst nach Verkündung der Entscheidung des EuGH in dem belgischen Verfahren" zu beschließen. Man sei sich bewusst, das der Aufschub "insbesondere für kleinere und mittlere Verlage zu großen Härten führen kann". Wenn sich Verlage jedoch vertraglich verpflichten, die erhaltene Ausschüttung gegebenenfalls binnen 30 Tagen zurückzuerstatten, falls dies die Entscheidungen des EuGH und BGH erforderlich machen, könne die Ausschüttung zu den üblichen Terminen erfolgen.

Ausschüttungen für Autoren und Schulbuchverlage wie üblich

Die Ausschüttungen an Autoren werden laut Mitteilung gemäß Verteilungsplan zu den üblichen Terminen durchgeführt: Die Hauptausschüttung 2015 erfolgt danach Ende Juni/Anfang Juli. Angesichts der weiterhin unklaren Rechtslage werden die Empfänger jedoch "wie in den Jahren zuvor auf die Möglichkeit einer Rückforderung von ausgezahlten Beträgen hingewiesen", heißt es weiter.

Für Schulbuchverlage werden die im Frühjahr anstehenden Ausschüttungen unverzüglich durchgeführt, weil dort eine andere Rechtslage bestehe. Aber auch diese Empfänger erhalten den Rückforderungshinweis wie in den Jahren zuvor.

In einer Erklärung  der VG Wort fordern der VG Wort-Vorstand und Verwaltungsrat die bisher praktizierte Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen beizubehalten. Die Zerstörung eines "funktionierenden Systems" durch Gerichtsentscheidungen hätte für Autoren und Verlage "unabsehbare, teilweise existentielle Nachteile zur Folge", warnt die VG Wort.