Eintragung in Handelsregister

Suhrkamp ist jetzt eine Aktiengesellschaft

13. Januar 2015
von Börsenblatt
Seit dem 30. Dezember 2014 ist der Suhrkamp Verlag eine Aktiengesellschaft. Mit der Eintragung in das Handelsregister ist die vormalige GmbH & Co. KG erloschen. Bis auf Weiteres sind Ulla Unseld-Berkéwicz und Jonathan Landgrebe als Vorstände eingetragen. Der Verlag selbst kann die Zusammensetzung des Vorstands zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht bestätigen.

"Alle Strukturen, insbesondere auch die Führungsstruktur des Verlags, stehen noch nicht endgültig fest", sagte Verlagssprecherin Tanja Postpischil auf Nachfrage. Ein Grund dafür dürfte auch sein, dass das Insolvenzverfahren des eng mit Suhrkamp verflochtenen Insel Verlags noch nicht abgeschlossen ist, wie Postpischil ergänzt.

Beide derzeit eingetragenen Vorstände sind laut Handelsregister jeweils alleinvertretungsberechtigt und können im Namen des Verlags Rechtsgeschäfte abschließen. Geschäftsführer Thomas Sparr ist (derzeit) nicht als Vorstand eingetragen. Mit der Berufung der Vorstände durch den Aufsichtsrat wurde zugleich fünf Verlagsmitarbeitern Prokura erteilt: dem Cheflektor Reimund Fellinger, der Rechte- und Lizenzverantwortlichen Petra Christina Hardt sowie Frank Kroll (Leiter Theater & Medien), Gerhard Schneider (kaufmännischer Leiter) und Alexandra Stender (Herstellungsleiterin).

Eine Woche nach der Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wurde ergänzend die Bestimmung aufgenommen, dass der Vorstand berechtigt ist, bis zum 31. Juli 2018 das Stammkapital (50.000 Euro) um insgesamt bis zu 25.000 Euro zu erhöhen.

Dem im Insolvenzplan vorgesehenen Aufsichtsrat gehören der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger, der FDP-Politiker Gerhart Baum sowie die Ärztin Marie Warburg an.

Der bisherige Minderheitsgesellschafter und nunmehrige Aktionär Hans Barlach (Medienholding) ist in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich gegen den am 22. Oktober 2013 beschlossenen Insolvenzplan vorgegangen. Zuletzt scheiterte sein Versuch, die Umsetzung des Insolvenzplans durch eine Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Noch liegt den Karlsruher Richtern eine Verfassungsbeschwerde der Medienholding vor, die sich gegen die Verletzung von Eigentumsrechten des Minderheitsgesellschafters durch den Insolvenzplan richtet. Bisher hat das Gericht noch nicht darüber befunden, ob diese Klage begründet ist. Würde sie angenommen und Barlach im Nachhinein Recht erhalten, hätte dies keine Auswirkungen auf die Rechtsform des Verlags: Die Umwandlung in die AG kann nicht rückgängig gemacht werden. Es ist allenfalls denkbar, dass Barlach am Ende eines solchen Verfahrens eine Entschädigung zugesprochen wird.