"Der Verfassungsschutz ist kein geeignetes Mittel der Kunstförderung"
Am Rande der Sitzung der Kulturministerkonferenz am 27. März haben die Kulturministerinnen, Kulturminister und Kultursenatoren von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland den Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 13. März 2019 bekräftigt, in dem alle Länder die Freiheit der Kunst als einen "Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit" ausgezeichnet und sich zugleich dazu bekannt haben, "diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen".