OLG-Urteil im Rechtsstreit um Verteilungspläne

VG Wort legt Revision ein

24. Oktober 2013
von Börsenblatt
Das Oberlandesgericht München hatte, wie auf boersenblatt.net berichtet, in einem Urteil vom 17. Oktober der Klage eines Autors gegen den Verteilungsplan der VG Wort stattgegeben. Die Verwertungsgesellschaft teilte jetzt mit, dass sie Revision gegen die Entscheidung einlegen wird.

"Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen", heißt es in einer Pressemitteilung der VG Wort vom 24. Oktober. Zudem will man das Urteil gründlich analysieren und das weitere Vorgehen in den Gremiensitzungen Ende November 2013 beraten.

Das OLG München hatte entschieden, dass die VG Wort nicht berechigt sei, bei ihren Ausschüttungen an den Kläger einen Verlagsanteil zu berechnen. Weiter sah das Gericht einen Pauschalabzug für Verlage allgemein als unszulässig an.

Laut VG Wort stellt das Urteil des OLG München die "gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen innerhalb einer Verwertungsgesellschaft" grundlegend in Frage und führe zu "praktisch kaum lösbaren Schwierigkeiten". So wären etwa der VG Wort die Verträge zwischen Autoren und Verlagen nicht bekannt. Laut Satzung gehe es um die Wahrung "gemeinsamer Rechte" − eine Auszahlung an nur einen Berechtigten würde dem widersprechen, argumentiert die Verwertungsgesellschaft. Und fährt fort: "Diesem solidarischen Prinzip, das sich im Verteilungsplan der VG Wort widerspiegelt, würde die Entscheidung des OLG München weitgehend die Grundlage entziehen." Daher werde man Revision gegen das Urteil einlegen. Gleichzeit forderte die VG Wort den Gesetzgeber auf, zu prüfen, "ob er in dieser Angelegenheit erneut klarstellend tätig werden muss".