Eilverfahren im "Illuminati"-Streit

Kammergericht Berlin sieht keinen Grund zur Beschwerde

13. April 2016
von Börsenblatt
Nächste Runde im Rechtsstreit eBuch gegen Amazon: Das Kammergericht Berlin hat am 11. April eine sofortige Beschwerde der Buchhändlergenossenschaft im Fall "Illuminati" zurückgewiesen - und damit die Eilbedürftigkeit. Nun heißt es: Warten auf das Hauptsacheverfahren.

Wie berichtet, hatte die eBuch vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Amazon beantragt, weil die umstrittene Verschenkaktion von Dan Browns E-Book aus ihrer Sicht gegen die Preisbindung verstößt. Das Gericht hatte diesen Antrag jedoch Anfang März zurückgewiesen - und dabei auch betont, dass der Bastei-Lübbe-Titel bei der beanstandeten Aktion verschenkt worden sei. Man würde den Wortlaut des Preisbindungsgesetzes "überdehnen", wenn man Schenkungen einbeziehe, so die Richter.

Die eBuch-Genossenschaft hatte dagegen sofortige Beschwerde beim Kammergericht Berlin eingereicht - die am 11. April jedoch zurückgewiesen worden ist, wie die Pressestelle des Gerichts auf boersenblatt.net-Anfrage jetzt bestätigt hat. Das Kammergericht sei dabei der Argumentation des Landgerichts und damit der unteren Instanz gefolgt.

Die Entscheidung betrifft das Eilverfahren, ein Hauptsacheverfahren stehe noch aus, so Lorenz Borsche, Vorstand der eBuch-Genossenschaft, auf Nachfrage. Man habe damit gerechnet, dass die Eilbedürftigkeit der Sache von den Gerichten nicht bestätigt werde - zumal die "Illuminati"-Aktion mittlerweile abgelaufen sei.

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