Zu Unrecht der "Mittäterschaft" bezichtigt

Bastei Lübbe wehrt sich gegen die Vorwürfe der eBuch

29. Januar 2016
von Börsenblatt
Die Verlagsgruppe Bastei Lübbe erkennt in der von Amazon durchgeführten, zeitlich begrenzten Gratis-Download-Aktion "Illuminati" keinen Verstoß gegen die Preisbindung und sieht sich zu Unrecht der "Mittäterschaft" bezichtigt. Das teilte das Unternehmen am heutigen Freitag mit.

Nach dem klaren Wortlaut des Preisbindungsgesetzes sei es zulässig, Bücher an Endkunden zu verschenken, soweit das Geschenk nicht an den Kauf preisgebundener Bücher gekoppelt ist, heißt es in der Mitteilung. Es entspreche der gängigen Praxis von Verlagen, zeitlich begrenzte Aktionen, die auch die kostenlose Überlassung von Büchern zum Gegenstand haben, zu unterstützen.

Weiter schreibt der Verlag: "Dass auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels von einer Rechtmäßigkeit bei Gratis-Aktionen ausgeht, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass er aktiv die von der Stiftung Lesen ins Leben gerufene Aktion unterstützt, bei der bundesweit von Verlagen und Buchhandlungen Bücher in hohen Stückzahlen an Endkunden verschenkt werden. Die Rechtmäßigkeit der nunmehr von eBuch angeprangerten Gratis-Aktion bestätigt der Preisbindungstreuhänder Wallenfels noch einmal in seiner Stellungnahme zur aktuellen Auseinandersetzung mit eBuch."

Die Kölner legen Wert auf die Feststellung, "dass seit geraumer Zeit verschiedene Marketing-Aktionen mit unterschiedlichen Handelspartnern durchgeführt wurden und zwar stets mit dem Ziel, einen erweiterten Leserkreis für das Medium Buch zu begeistern, was letztendlich die gesamte Buchbranche stärkt. Es liegt nicht im Interesse des Verlages, die Buchpreisbindung als solche zu gefährden oder einzelne Handelspartner einseitig zu bevorzugen. Vielmehr entspricht es der Überzeugung von Bastei Lübbe, dass vergleichbare Aktionen auch mit dem Sortimentsbuchhandel erfolgreich durchgeführt werden könnten."

Wie berichtet hatte die eBuch rechtliche Schritte gegen Amazon und Bastei Lübbe eingeleitet. Die Genossenschaft hält die gemeinsame Aktion der beiden Unternehmen, bei der die Nutzer die Kindle-Lese-App herunterladen mussten, "nach eingehender juristischer Prüfung“ für nicht konform mit dem Paragrafen 3 des Preisbindungsgesetzes.

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