Wegen geplanter Speech-to-Text-Funktion

US-Verlage klagen gegen Audible

26. August 2019
von Börsenblatt
Die Association of American Publishers (AAP) hat am 23. August vor einem US-Bezirksgericht Klage gegen Audible eingereicht, um das geplante Speech-to-Text-Feature "Audible Captions" der Hörbuch-Tochter von Amazon zu verhindern. Die Kläger werfen Captions die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten vor.

Die Klage, die beim U.S. District Court for the Southern District of New York eingereicht wurde, nennt sieben AAP-Mitglieder als Kläger "darunter die "Big-Five-Verlage"): Chronicle Books, Hachette Book Group, HarperCollins Publishers, Macmillan Publishing Group, Penguin Random House, Scholastic und Simon & Schuster. In der Klage geht es um das geplante Speech-to-Text-Feature "Audible Captions", das Hörbücher zusätzlich als sichtbaren Text (als Untertitel) darstellen würde.

Die Kläger fordern das Bezirksgericht auf, wie sie in einer Presseinformation erläutern, Audible per einstweiliger Verfügung gerichtlich zu untersagen, seinen Hörbuchnutzern den gesamten maschinell generierten Text literarischer Werke ohne Genehmigung, Kompensation oder Qualitätskontrolle durch die Urheberrechtsinhaber zur Verfügung zu stellen. Audible will das Feature bei tausenden Hörbüchern einführen, für deren Vertrieb es anderweitig autorisiert wurde. Die Kläger wollen die einstweilige Verfügung erwirken, "um irreparable Schäden an ihren gegenwärtigen und zukünftigen Urheberrechtsinteressen zu vermeiden". Da Audible nicht auf die Einwände der AAP und der Authors Guild reagiert habe, hätte man keine andere Wahl als die Klage gehabt, so die AAP.

"Wir sind sehr enttäuscht über die absichtliche Missachtung von Autoren, Verlegern und Urheberrecht durch Audible", sagt Maria A. Pallante, Präsidentin und CEO der AAP. Sie sieht im Vorhaben von Audible den Versuch, "kommerziellen Nutzen aus literarischen Werken zu ziehen, die es nicht geschaffen hat und nicht besitzt." Audible würde dadurch ein Produkt vorantreiben, das nicht autorisiert sei, das in etablierte Märkte eingreife und mit diesen konkurriere. Darüber hinaus würde durch die maschinelle Erfassung bei den Bildunterschriften eine Fehlerquote entstehen, so die AAP, "die im krassen Gegensatz zu den hochwertigen und sorgfältig geprüften E-Books steht, die Verlage produzieren und für die sie exklusive elektronische Rechte erwerben".

Andererseits würde bereits das "Immersion"-Feature von Audible Audio und Text miteinander verbinden − und rechtmäßig (und fehlerfrei) arbeiten. Aufgrund der Erlaubnis, Kooperation und finanziellen Beteiligung der Urheber.

Audible hat das neue Feature im Juli über ein YouTube-Video angekündigt.

Die Situation in Deutschland

Wie ein Speech-to-Text-Angebot, wie Audible es in den USA einführen will, aus urheberrechtlicher Sicht in Deutschland zu beurteilen ist, erläutert Rechtsanwalt Stefan Ellenberg auf Bookbytes: "Audible Captions - Sorge auch für deutsche Buchverleger?"