Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein neues, verpflichtend durchzuführendes elektronisches Antragsverfahren, das grundsätzlich natürlich eine Anpassung an die aktuellen technischen Standards darstellt. Eine Arbeitserleichterung ist damit für die Antragstellenden selbst, also die Autorinnen und Autoren, aber auch für uns als Verlag, in Zukunft wohl eher nicht verbunden.
Im Gegenteil: Für ausländische Antragstellende verkompliziert sich die Antragstellung enorm, da sie das System zwingt, sich ein elektronisches Zertifikat beim Bundeszentralamt für Steuern zu besorgen, sich in BOP (dem elektronischen Antragsportal) anzumelden und diese Anmeldung laufend aktuell zu halten.
Das allein stellt, insbesondere für nicht deutschsprachige Antragsteller, schon eine fast unüberwindliche Hürde dar, da die Website für die Anmeldung ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar ist. Eine englische Version wird derzeit nicht angeboten. Das gilt auch für die spätere Antragstellung selbst. Neben sehr guten deutschen Sprachkenntnissen wird hier eine tiefere Kenntnis des deutschen Steuerrechts vorausgesetzt!
Da dieses Verfahren für die Antragsteller als unzumutbar bezeichnet werden muss, wir den Antragstellern jedoch weiterhin die Steuerfreistellung ermöglichen wollen, zwingt uns das Verfahren in eine Position, die uns jetzt viel stärker involviert als früher. Wir handeln nun mit einer eingeschränkten Vollmacht als Steuerbevollmächtigte für unsere ausländischen Autorinnen und Autoren, während wir bis Ende 2022 die Anträge lediglich weitergeleitet haben und somit als Partei in diesem Prozess offiziell gar nicht in Erscheinung getreten sind.
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