"Münchner Entwurf"

Vorstoß für ein verändertes Urhebervertragsrecht

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Die Verlage Carl Hanser und C. H. Beck, die Münchner Verlagsgruppe, die Medienunternehmen Constantin Film, ProSiebenSat.1 und Wiedemann&Berg Filmproduktion sowie die Rechtsanwaltskanzlei SKW Schwarz haben den „Münchner Entwurf zum Urhebervertragsrecht“ vorgelegt.

Wie die Kanzlei SKW Schwarz mitteilt, beinhalte das geltende Urhebervertragsrecht "viele Unklarheiten, die zu Auseinandersetzungen und langen Verfahren geführt haben". Deshalb unterbreite der "Münchner Entwurf zum Urhebervertragsrecht" konkrete Vorschläge, die die Handhabung der Regelungen insbesondere für komplexe Werke wie zum Beispiel Filmwerke, Buchübersetzungen und Vielautorenwerke erleichtern sollen. Der Entwurf biete eine konstruktive Basis, auf der ein gerechter Ausgleich der Interessen von Kreativwirtschaft, werkvermittelnden Unternehmen und Urhebern geschaffen und gleichzeitig eine erhöhte Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet werden könne.

Die Initiatoren beziehen in ihren Entwurf Erfahrungen mit Vergütungsregeln ein, die etwa im Verlagswesen mit Autoren belletristischer Werke bestehen, und erwähnen auch die vor dem Bundesgerichtshof geführten "Übersetzerprozesse". Die von Hanser und weiteren Verlagen mit dem VdÜ geschlossene Vergütungsregel mit Übersetzern, die im Januar einen "Brandbrief" von 33 Publikumsverlagen auslöste, wird in dem Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt.