Buchhändler hatten festgestellt, dass diese Firma aktuelle preisgebundene Titel verschiedener
Verlage, darunter Diogenes, Kiepenheuer und Witsch und Hanser in ihrer Leipziger Niederlassung zu Preisen von ein und zwei Euro angeboten hat. Der Aufforderung, dies zu unterlassen, sei die Firma nicht gefolgt und verteidigte sich damit, sie habe die Bücher aus der Insolvenzmasse der Firma Weltbild erworben. Der Insol- venzverwalter selbst habe, so lange er die Ladengeschäfte des Verlags noch weiter geführt habe, diese mit Preisnachlässen von 50 Prozent verkauft, so Wallenfels. Die restliche Insolvenzmasse sei dann vom Insol- venzverwalter in Umzugskartons als Mängelexemplare verkauft worden.
Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Tatsächlich seien die Bücher auch neu und auch nicht als Mängelexemplare gekennzeichnet gewesen, was Voraussetzung für einen Unterpreisverkauf ist. Auch komme es nicht darauf an, ob der Lieferant des Händlers Bücher als Mängelexemplare deklariert und der Händler sich darauf verlässt. Entscheidend sei allein, ob die Bücher tatsächlich Mängel haben oder nicht, so Wallenfels. Auch die bloße Kennzeichnung als Mängelexemplare rechtfertigt einen Unterpreisverkauf nicht, wenn die Bücher keine Mängelexemplare sind.
Dieter Wallenfels: "Der Leipziger Gerichtsbeschluss ist wichtig, weil die allenthalben feststellbaren Missbräuche beim Umgang mit Mängelexemplaren die derzeit erfreulich große Akzeptanz der Buchpreisbindung bei den Buchkäufern beschädigen können."