Stellungnahme der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Union bekräftigt Beteiligung von Verlagen an Kopiervergütungen

14. März 2016
Redaktion Börsenblatt
Nach der Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) über den Verteilungsplan der VG Wort am 10. März hat die Bundestagsfraktion von CDU und CSU die Bedeutung der Verlegerbeteiligung unterstrichen. Ohne einem Urteil des BGH vorzugreifen, gehe es darum, für die Zukunft von Verwertungsgesellschaften, Verlagen und Urhebern Rechtssicherheit zu schaffen, heißt es in einer Stellungnahme.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck erklärten:

"Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Verlage müssen auch in Zukunft an den Einnahmen aus der Privatkopievergütung beteiligt werden können. Denn Urheber und Verlage sollen die bewährte gemeinsame Wahrnehmung ihrer Rechte in Verwertungsgesellschaften auch künftig praktizieren können."

Bücher und andere urheberrechtlich geschützte Werke seien eine Gemeinschaftsleistung von Autor und Verlag. Der Verlag sei ohne die kreative Leistung des Autors nichts, und in aller Regel gebe es kein erfolgreiches Werk ohne den umfangreichen Beitrag eines Verlages.

"Wenn ein Werk kopiert wird", so die Erklärung weiter, "sind davon Autor und Verlag betroffen. Daher müssen beide auch einen Anteil an den Ausgleichszahlungen der Kopier- und Speichermedienunternehmen für erlaubte Privatkopien erhalten können.

Ohne dem Verfahren vor dem BGH vorzugreifen, in dem Ansprüche aus der Vergangenheit geklärt werden, setzen wir uns dafür ein, für die Zukunft wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Denn die aktuelle Situation sorgt für eine erhebliche Verunsicherung in den betroffenen Verwertungsgesellschaften und schadet nicht nur den Verlagen, sondern letztlich auch den Urhebern.

Verlage sehen sich zum Teil mit Rückforderungen in erheblicher Größenordnung konfrontiert und müssen zum Teil befürchten, auf Dauer nicht überlebensfähig zu sein. Diese Entwicklung ginge dann auch massiv zulasten der Autoren. Ein solches Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden."

Der Bundesgerichtshof hatte am 10. März mündlich über die Verlegerbeteiligung verhandelt und für den 21. April eine Entscheidung angekündigt.