Antiquariat

EU-Justizministerrat billigt Abkehr vom strengen Verbraucherlandprinzip

10. Dezember 2007
Redaktion Börsenblatt
Am 7. Dezember hat der Rat der EU-Justizministerinnen und -minister dem vom EU-Parlament beschlossenen Text zur Rom I-Verordnung zugestimmt.
Die neue Verordnung (Rom I) wird festlegen, welches einheitliche Recht innerhalb der europäischen Union auf internationale Verträge anzuwenden ist. Die durch das EU-Parlament am 29. November angenommene und am 7. Dezember durch den EU-Justizministerrat gebilligte, modifizierte Version sieht bei Kaufverträgen zwischen Gewerbetreibenden wieder die freie Rechtswahl vor. Erfolgt diese nicht, so wird das Recht des Verkäufers angewendet. Sondervorschriften wird es jedoch zum Schutz privater Verbraucher geben: Zwar dürfen auch hier beide Parteien das Vertragsrecht wählen, aber der Händler muss gleichzeitig das Verbraucherrecht im Land des Käufers berücksichtigen. Beim Fehlen einer Rechtswahl, gilt das Landesrecht des Verbrauchers. Zudem wird der Anwendungsbereich des Verbraucherschutzes auf alle Verbraucherverträge ausgedehnt. Voraussichtlich Anfang 2008 wird die Verordnung in allen Amtssprachen der EU vorliegen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Danach gilt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und Großbritannien (das über seine Teilnahme noch entscheiden darf).