Das melden heute verschiedene Tageszeitungen (so etwa die "FAZ in einer Notiz im Politikteil). In einer gestern veröffentlichten gemeinsamen Pressemitteilung des baden-württembergischen Wissenschaftsministerium und des Wirtschaftsministeriums heißt es: "Die anwaltlichen Vertreter der Familie Waldburg-Wolfegg haben [
] angekündigt, das an einen nicht benannten Erwerber veräußerte Hausbuch werde bis zu einer Klärung der Rechtsfragen an die Familie Waldburg-Wolfegg zurückgegeben. [
] Einzelheiten der Veräußerung wurden in dem Anwaltsschreiben nicht mitgeteilt. Zwischenzeitlich hatte der Erwerber das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst darüber informiert, dass sich das Objekt in Bayern befinde. In dem Anwaltsschreiben werden im übrigen Zweifel am rechtlichen Bestand des Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1956 geäußert, der das Hausbuch unter die denkmalschutzrechtliche Aufsicht des Landes stellt und diesem ein Vorkaufsrecht einräumt. Das Wissenschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium werden unverzüglich ein Gespräch mit den Beteiligten über die klärungsbedürftigen Fragen.