Autorinnen und Autoren

Drei typische Fehler bei der Verhandlung von Verlagsverträgen

3. April 2020
von Börsenblatt
Verlagsverträge sind kompliziert. Als Autor oder Autorin kann man viel falsch machen. Hier schreibt Rechtsanwalt Tilman Winterling über die häufigsten Fallstricke und wie Sie diese umgehen.

Verlagsverträge sind komplex. Die meisten Verlage orientieren sich zwar an dem Normvertrag des Verbands Deutscher Schriftsteller und des Börsenvereins, optimieren ihn aber immer wieder und individualisieren ihn für ihre Bedürfnisse. Das ist richtig und notwendig, denn kleine Verlage können manchmal etwa individueller auf Wünsche von Autor*innen reagieren, große Häuser dafür besser zahlen. Dies alles soll und muss sich in einem Verlagsvertrag widerspiegeln. Trotzdem gibt es drei Standardfehler, die man als Autor*in bei der Unterschrift vermeiden sollte.

1. Zu viel Vorfreude

Autor*innen, die mit unter „ihr ganzes Leben“ auf einen Verlagsvertrag warten, unterschreiben im Überschwang häufig überhastet. Das rächt sich spätestens dann, wenn man merkt, dass der Verlag doch nicht hält, was er versprach oder wenn Sie realisieren, dass Sie ja alle Rechte für alle Zeit weggeben haben (dazu gleich). Daher müssen Sie - trotz aller Freude - einen kühlen Kopf bewahren. Viele Fragen können Sie schon mit gesundem Menschenverstand selbst beantworten: „Finde ich die Versprechungen des Verlages im Vertrag wieder oder steht da nur, was ich alles tun muss?“, „Übernehme ich Pflichten, die vorher nicht besprochen waren?“ Ganz besonders vorsichtig sollten Sie natürlich bei Passagen sein, die Sie nicht richtig verstehen. Solche Stolpersteine und Alarmsignale sollten Sie nie ausblenden! Hier sollten Sie Rücksprache mit dem (potentiellen) Vertragspartner halten oder sich an einen kompetenten Berater wenden.

2. Zu viele Rechte

Verlage haben am liebsten alle Rechte – das ist verständlich. So ein „total buy out“ kann dabei für beide Seite durchaus Sinn ergeben, denn viele Verlage haben viel mehr und bessere Möglichkeiten die Rechte auch tatsächlich selbst auszuwerten oder auswerten zu lassen, davon können dann die Autor*innen profitieren. Aber auch hier sollte man unbedingt kritisch prüfen: „Was war die Absprache im Vorfeld?“, „Brauche ich einige Rechte vielleicht selbst weiterhin, etwa weil ich mit den Inhalten Vorträge gestalte oder Podcasts aufnehme?“ Die Rechte sind das Kapital der Autor*innen, geben Sie hier zu viel ab, ohne dass dies entsprechend kompensiert wird, schneiden Sie sich finanziell ins eigene Fleisch und der Ärger ob der langen Vertragslaufzeiten ist vorprogrammiert.

3. Zu wenig Geld

Die Punkte „zu viele Rechte“ und „zu wenig Geld“ hängen meist zusammen. Möchte ein Verlag von Ihnen viele oder alle Rechte, so muss er dafür zahlen: bei Vertragsschluss im Rahmen eines angemessenen Vorschusses oder später über angemessene Beteiligung. Buyout-Verträge ohne Vorschuss etwa sind daher ein No Go. Gibt es keinen Vorschuss, muss das durch eine entsprechende Beteiligung ausgeglichen werden. Werden Rechte nicht richtig ausgewertet, müssen Sie diese unkompliziert zurückrufen und selbst auswerten können. Dazu ist natürlich genau zu prüfen, auf welchen Grundlagen der Verlag abrechnet, kann er dazu durch weitere Abzüge Ihren Anteil „kleinrechnen“? Wie transparent sind die Abrechnungen. Hier gilt es für beide Seiten ein gesundes Gleichgewicht zu finden.

Tilman Winterling ist Rechtsanwalt und Spezialist für Urheber, Verlags- und Medienrecht. Als Blogger und Social Media Akteur kennt er außerdem die Möglichkeiten und Risiken des Internets für Influencer, Verlage und Kreative.

Am 8. April beantwortet Winterling im Börsenblatt-Live-Webinar „Mein erster (fairer) Verlagsvertrag“ Ihre Fragen rund um Verlagsverträge. Jetzt anmelden: boersenblatt.net/webinare