Die Entscheidung sei nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung gefallen, heißt es in einer Pressemitteilung von heute aus dem Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg. Im Gegenzug will der Käufer das Hausbuch für bedeutende Landesausstellungen und für wichtige Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen. Das Land hat mit dem Käufer eine Verständigung erreicht, die den rechtlichen Vorgaben entspricht und den Interessen der Öffentlichkeit wie auch der Wissenschaft gerecht wird, sagten Wissenschaftsminister Peter Frankenberg und Wirtschaftsstaatssekretär Richard Drautz heute in Stuttgart. Der Verkauf werde nach den Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes und des Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1956 vollzogen. Der Käufer habe schriftlich erklärt, dass das Hausbuch auch künftig in Deutschland bleibe. Die Umtragung in der Kulturgutschutzliste sei veranlasst. Außerdem gewährleiste der Käufer, dass das Hausbuch konservatorisch sicher und angemessen aufbewahrt wird. Das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Denkmalbehörde habe daher keinen Grund gehabt, der Veräußerung die nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart erforderliche Genehmigung zu versagen. Über die Person des Käufers und die Konditionen des Verkaufs wurde Stillschweigen vereinbart.
Auf das nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgesehene Vorkaufsrecht habe das Land im Zuge der Verständigung verzichtet. Wir haben die Option des Vorkaufsrechtes sorgfältig erwogen. Ein Ankauf durch das Land wäre mit Blick auf das Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht darstellbar gewesen und zu Lasten anderer kunst- und kulturpolitischer Vorhaben gegangen, so Frankenberg.