Internetpiraterie

Verfolgung ohne Staatsanwalt

24. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Verfolgung von Internet-Piraterie ohne richterlichen Beschluss: Das Landgericht Offenburg hat in einem aktuellen Urteil das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Sinne der Rechteinhaber interpretiert.
Um die Identität eines Nutzers zu lüften, der im Internet illegal Musik oder Hörbücher herunterlädt, ist der Rechteinhaber eigentlich auf Mithilfe der Staatsanwaltschaft angewiesen. Das Landgericht Offenburg sieht die Sache aber offenbar anders: In einem aktuellen Urteil erlaubt es die Abfrage von IP-Adressen ohne richterlichen Beschluss, weil es sich dabei "lediglich um Bestands- und nicht um Verkehrsdaten handelt". Ob sich das Offenburger Urteil auch in höheren Instanzen durchsetzen wird, bleibt aber abzuwarten. Andere Gerichte interpretieren das Gesetz nämlich ganz anders und machen es beinahe unmöglich, Rechtsverstöße zu verfolgen. Um an die Klarnamen der Nutzer von Tauschbörsen zu gelangen, muss Anzeige gegen Unbekannt gestellt werden. Wenn eine illegale Nutzung in "gewerblichem Ausmaß" vorliegt, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein und fragt beim Internetprovider die Namen hinter den IP-Adressen ab. Ob die Staatsanwälte bei Einstellung des Strafverfahrens die Ermittlungsergebnisse an die Geschädigten allerdings weitergeben, um zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen zu können, ist ebenfalls nicht gesagt. So hat das Landgericht München diese zivilrechtlichen Ansprüche für so unbedeutend erklärt, dass die beim Strafverfahren ermittelten Klarnamen nicht herausgegeben werden müssen.