Urteil

Club darf mit Rabatt werben

24. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Club kann weiterhin mit dem Argument des Preisvorteils beim Kauf mehrerer Bücher werben. Eine Klage des Vereins zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs gegen dieses Vorgehen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen.
Die Bertelsmann-Tochter hatte ihren Kunden angeboten, beim Kauf von sieben Taschenbüchern fünf Euro, beim Kauf von fünf Taschenbüchern vier Euro etc. sparen zu können. Die Richter stellten fest, dass der Club mit dieser Werbung nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoße. Die Gewährung des Mengen­rabatts bewege sich »noch im Rahmen des zulässigen Preisunterschieds« zu den regulären Verlagsausgaben.