Urteil

Horndasch muss ins Gefängnis

24. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Der frühere Bahnhofsbuchhändler und ehemalige Valora-Geschäftsführer Detlef Horndasch muss wegen Steuerhinterziehung und Untreue ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Unter dem Stichwort "Betrugsfall Deutschland" hatte der Schweizer Handelskonzern Valora in seiner Bilanz 2003 einen Schaden von gut 16 Millionen Euro ausgewiesen und sich im Juni 2003 vom deutschen Bereichsgeschäftsführer Horndasch getrennt. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte anschließend Ermittlungen aufgenommen und Horndasch angeklagt. Der heute 59-jährige Kaufmann räumte ein, von 1997 an schwarze Kassen geführt und dadurch 450 000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Damals war er noch Inhaber einer Bahnhofbuchhandels-Kette mit 17 Filialen, die er 2001 an Valora verkaufte. Anschließend wurde er vom Schweizer Konzern als Geschäftsführer bestellt. Horndasch gab zu, zusammen mit einem Komplizen insgesamt 300.000 Euro veruntreut zu haben.