Urteil
Horndasch muss ins Gefängnis
24. Juli 2015
Der frühere Bahnhofsbuchhändler und ehemalige Valora-Geschäftsführer Detlef Horndasch muss wegen Steuerhinterziehung und Untreue ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.