Beide Entwürfe würden nur eine Beschreibung des Ist-Zustands vornehmen, statt eine Weiterentwicklung der Bibliotheken zu regeln, heißt es in einer Pressemitteilung.
"Der Entwurf der CDU-Fraktion beschreibt Bibliotheken zwar als Bildungsorte, regelt die Unterhaltung jedoch nicht als Pflichtaufgabe", schreibt der Deutsche Bibliotheksverband. Nicht akzeptabel sei außerdem die Formulierung im Rahmen freiwilliger Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis.
Der Entwurf der Fraktionen Die Linke und SPD bleibe durch zu allgemeine Formulierungen hinter den klaren Aussagen anderer europäischer Bibliotheksgesetze zurück. "Es fehlt die Pflicht zu zukunftsweisenden Bibliotheksdienstleistungen bei neuen Entwicklungen des Medien- und Informationsmarktes. Nicht erwähnt wird, dass Bibliotheken originäre Orte der Bildung sind", so der Deutsche Bibliotheksverband.
Zurzeit werden Bibliotheksgesetze in verschiedenen politischen Gremien auf Bundes- und Länderebene diskutiert. Befördert wurde dies durch die Rede des Bundespräsidenten am 24. Oktober 2007 in Weimar zur Lage der Bibliotheken in Deutschland und durch die Empfehlung an die Bundesländer der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.