Buchhändlertage

Korrespondierende Mitgliedschaft steht zur Debatte

24. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Auf dem Programm der Hauptversammlung am 20. Juni in Berlin stehen Satzungsänderungen: So wird über die Einführung einer korrespondierenden Mitgliedschaft im Börsenverein entschieden.
Doch was darf man sich konkret unter der korrespondierenden Mitgliedschaft vorstellen? Und wie viel kostet sie? Michaela Meier, Leiterin der Mitgliedsstelle im Börsenverein, beantwortet die fünf wichtigsten Fragen zum Thema. Wer kann korrespondierendes Mitglied im Börsenverein werden? »Die korrespondierende Mitgliedschaft kann von allen Unternehmen beantragt werden, die mit der Buchbranche zusammenarbeiten und laut Satzung keine ordentliche Mitgliedschaft beantragen können. Es handelt sich hier um branchenfremde Unternehmen, die Dienstleistungen für die Buchbranche erbringen. Der Firmensitz kann sich auch im Ausland befinden.« Welche Leistungen erhalten korrespondierende Mitglieder? »Schwerpunktmäßig liegt der Nutzen für diese Mitglieder in der Branchenkommunikation und der Schaffung einer Werbeplattform. Hieraus ergibt sich ein gegenseitiger Nutzten, der auf der Hand liegt. Des weiteren sind mit der Mitgliedschaft folgende Leistungen verbunden: • Teilnahme an Mitgliederversammlungen des Bundes und der Länder • Informationen zu Rechtsfragen der Branche • Verkehrsnummer und BAG-Teilnahme möglich • Kostenloses Börsenblatt-Abonnement • Ermäßigte Anzeigenpreise im Börsenblatt • Teilnahme am Vorteilsprogramm • Adressbuch-Eintrag • Profileintrag auf der Website des Börsenvereins • Einladung zu den Branchenevents Welche Mitgliedsrechte sind damit verbunden? »Korrespondierende Mitglieder dürfen an den Mitgliederversammlungen des Bundesverbands und der Landesverbände teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Arbeitsgemeinschaften können autonom entscheiden, ob sie korrespondierende Mitglieder zu ihren Versammlungen einladen.« Wie hoch ist der Jahresbeitrag? »Der vorliegende Vorschlag sieht zwei Beitragskategorien - ohne Bezug zum Umsatz - vor: Kleinstunternehmen bis zu zwei Mitarbeitern zahlen einen Pauschalbeitrag von 1.050 Euro pro Jahr, Unternehmen ab zwei Mitarbeitern einen Pauschalbeitrag von 2.100 Euro pro Jahr.« Warum sollte es diese Art von Mitgliedschaft geben? »In den letzten Jahren wurde immer häufiger der Wunsch nach einer weitergehenden Einbindungsmöglichkeit solcher Dienstleistungsunternehmen geäußert. Die Nähe zur Zielgruppe bietet für die Unternehmen selbst einen erheblichen Marketingvorteil und für den ordentlichen Mitgliedern die Sicherheit, dass es sich durch ein Aufnahmeverfahren geprüften Geschäftspartner handelt. Die enge Einbindung dieser Unternehmen stellt eine optimale Kommunikation der Geschäftspartner untereinander sicher, Synergieeffekte lassen sich leichter erarbeiten und nutzen. Sowohl bei buchhändlerischen Verbänden im Ausland, als auch in anderen Branchenverbänden wird diese Art der Mitgliedschaft bereits angeboten.«